Grundstück kaufen - Tipps zum Ablauf und Kosten
Eigenen Grund und Boden zu besitzen, ist der Traum vieler. Manche haben das ...Glück, ein Grundstück zu erben, andere wiederum müssen es kaufen und sollten dabei einige Tipps beherzigen.
Was gibt es für Grundstücke und was muss man bei der Nutzung beachten?
Grundstücke werden in verschiedene Kategorien eingeteilt. Es gibt Baugrundstücke, auf denen man Wohneigentum errichten kann, Gewerbegrundstücke, die ausschließlich gewerblich als Grundstücke für Produktions-, Verkaufs- oder Lagerstätten genutzt werden, Wochenendgrundstücke, die lediglich für den Bau eines Gartenhäuschens prädestiniert sind, landwirtschaftliche Grundfläche, die für Ackerbau oder Viehzucht genutzt werden müssen und Waldgrundstücke. Das sind im Groben und Ganzen die Unterteilungen der Grundstücke.
Nicht jedes Grundstück ist für jeden Zweck geeignet und darf nach freiem Gutdünken genutzt werden. Von den Gemeinden gibt es genaue Bebauungs- und Nutzungspläne, die vor dem Kauf eines Grundstücks eingesehen werden können und auch eingesehen werden sollten.
Ein Grundstück kaufen – die Vorgehensweise
Weiß man inzwischen ganz genau, was für ein Grundstück es sein soll, begibt man sich in der Regel auf die Suche danach. Diese sollte im Prinzip ...
kostenlos sein. Man kann selbst Bemühungen anstellen, in dem man das Internet und die Zeitung durchforstet, sich bei einem Immobilienmakler anmeldet oder über Land fährt und Ausschau hält.
Möglichkeiten gibt es ausreichend und das Angebot ist – zumindest was Baugrundstücke betrifft – sehr groß. Für spezielle Grundstücke ist es besser, einen Fachmann in Form eines Immobilienmaklers zu beauftragen. Ferner die Banken und Sparkassen können hilfreich zur Seite stehen und Angebote parat haben.
Hat man das passende Grundstück gefunden, geht die Bürokratie los. Man hat etliche Behördengänge vor sich, bevor man sich als Eigentümer benennen darf. Zuerst einmal geht ohne Geld nichts. Die Finanzierung sollte man daher als erstes in Angriff nehmen und klären lassen.
Danach wird der Wechsel des Eigentümers vorbereitet. Das bedeutet, es muss ein notariell beglaubigter Kaufvertrag gefertigt werden, es muss eine Einsicht im Grundbuch erfolgen, ob etwaige Lasten oder Schulden auf dem Grundstück eingetragen sind und zu guter Letzt muss natürlich die Umschreibung des Grundstücks im Grundbuch auf den neuen Eigentümer erfolgen.
Wie setzt sich der Kaufpreis eines Grundstücks zusammen?
Der Bodenrichtwert spielt bei der Kaufpreisfindung eines Grundstücks eine große Rolle. Sowohl Käufer wie auch Verkäufer sollten diesen kennen. Der Bodenrichtwert ist ein statistischer Wert, der den momentanen Wert des Grundstücks in etwa angibt.
Allerdings kommen weitere Kriterien dazu, die sich auf den Preis eines Grundstücks niederschlagen. So spielt es zum Beispiel eine Rolle, wie die Infrastruktur des Gebietes ist, ob die Bebauung in 2. Reihe stattfindet und somit höhere Anschlusskosten entstehen oder ob sich Altlasten auf dem Grundstück befinden.
Keinesfalls sollte man einen angegebenen Grundstückswert gleich akzeptieren. Eigene Nachforschungen sind immer angebracht.
Was kostet der Notar?
Ein Grundstückskauf ohne Notar ist in Deutschland nicht durchführbar. Die dafür entstehenden Kosten zählen zu den Baunebenkosten und fließen bei einer etwaigen Finanzierung in die Berechnung des Finanzierungsbedarfs mit ein. Finanziert man ohne Bank, darf man die Notarkosten nicht vergessen, sonst kommt es zu unschönen Überraschungen.
Der Notar rechnet nach einer einheitlichen Gebührenordnung ab. Man kann etwa mit Kosten von 1,5 Prozent des Kaufpreises rechnen. Der Notar entwirft zu Anfang einen Kaufvertrag, der den Beteiligten zur Einsichtnahme überlassen wird. Nunmehr kann man in Ruhe alle Passagen des Vertrages studieren. Das tut man zumeist zu Hause. Der Notartermin, an welchem alle Beteiligten zwecks Unterschriftsleistung teilnehmen, findet in angemessener Zeit nach dem Zustellen des Notarvertrags statt.
Hat man Fragen zum Vertrag, sollte man diese auf alle Fälle vor der Unterschrift stellen. Der Notarvertrag wird während des Termins laut vom Notar vorgelesen. Er muss sich davon überzeugen, dass jeder den Inhalt des Vertrags verstanden hat. Nach dem Unterzeichnen des Vertrags leitet der Notar die Umschreibung im Grundbuch in die Wege. Ist der Kaufpreis geflossen und wurde man im Grundbuch eingetragen, ist man fortan Eigentümer des Grundstücks.
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