Grundstück mieten - Alternative zur Grundstückspacht?
Mieten und Pachten sind zwei verschiedene Paar Schuhe, ermöglichen es aber, Grundstücksbesitzer zu werden. Mietet ...man ein Grundstück, wird es einem zum Gebrauch überlassen.
Bei der Übernahme muss das Grundstück in einem Zustand sein, dass es sofort genutzt werden kann.
Während der gesamten Mietdauer ist der Zustand des Grundstücks zu erhalten. Die Kosten dafür sind vom Mieter zu begleichen. Bei der Miete eines Grundstücks ist der Mieter außerdem verpflichtet, die darauf liegenden Lasten zu tragen.
Bei der Pacht darf man das Grundstück ebenfalls nutzen. Der Verpächter überlässt dem Pächter das Grundstück zum Gebrauch und erlaubt ihm gleichzeitig, Früchte auf diesem zu ziehen. Der Pächter darf diese natürlich verbrauchen.
Während der Pachtzeit hat der Pächter regelmäßig eine Pacht an den Verpächter zu entrichten. Was nun günstiger ist, ein Grundstück zu mieten oder zu pachten, hängt also davon ab, was man mit diesem Grundstück tun möchte.
Wann ist das Pachten eines Grundstückes sinnvoll?
Das klassische Beispiel eines gepachteten Grundstücks stellt der Kleingarten dar. Auf diesem Grundstück steht üblicherweise ein kleines Haus und mindestens 1/3 der Grundstücksfläche muss ...
zum Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden.
Der Ertrag des Grundstückes - in dem Falle sind das die Früchte, die man von den Pflanzen ernten kann – gehört dem Pächter. Dieser hat durch das Pachten des Grundstücks mehrere Vorteile. Er hat ein Grundstück zur Nutzung, auf diesem kann er vorübergehend wohnen und Zeit verbringen und zusätzlich Obst und Gemüse zum eigenen Bedarf anbauen. Ein Wochenendgrundstück ist aber kein vollwertiges Grundstück zum Wohnen.
Gepachtet wird ein Grundstück zur Errichtung eines Wohnhauses in der Regel dann, wenn die Finanzierung des Grundstücks und des Hauses nicht sichergestellt werden können. Das Pachten des Grundstücks ist die bessere Wahl. Das Haus dagegen gehört demjenigen, der es errichtet hat.
Das Mieten eines Grundstücks
Gemietete Grundstücke findet man zumeist nur bei gewerblichen Objekten. Die Grundstücke werden zur Bebauung an große Supermarktketten, Autohäuser oder andere Gewerbetreibende vermietet. Oftmals ist sogar noch ein Bauträger dazwischengeschaltet, der seinerseits die auf dem gemieteten Grundstück errichteten Objekte vermietet.
Das ermöglicht dem Bauträger, andere Gewerbetreibende nach Ablauf des Mietvertrages mit dem Vormieter in das Objekt zu holen. Der Bauträger kann somit flexibel auf die Marktlage reagieren.
Für Privatpersonen lohnt sich die Miete eines Grundstückes kaum. Es sei denn, der Mietvertrag wird über eine sehr lange Zeit abgeschlossen. Ein Pachtvertrag kann bis zu 100 Jahre laufen. Es gibt kaum Möglichkeiten, aus diesem herauszukommen.
Das kann ein Vorteil, aber auch ein Nachteil sein. Ein Mietvertrag unterliegt den üblichen Bedingungen. Das heißt, er kann ebenfalls aus Eigenbedarfsgründen gekündigt werden. Außerdem wird das Grundstück lediglich zur Nutzung überlassen. Eine Veränderung des Grundstückes und die Errichtung eines Hauses sind im Rahmen eines Mietvertrags nur mit Sondergenehmigung gestattet.
Hat man ein Grundstück gepachtet, ist man berechtigt, mit diesem einen Ertrag zu erwirtschaften. Baut man sich ein Haus auf dieses Grundstück, kann man es selber bewohnen oder vermieten. Das ist der Ertrag, den man mit dem Grundstück erwirtschaftet.
Da es sich bei einem Haus um ein feststehendes Gebäude handelt, welches man nicht einfach bei Auflösung des Pachtvertrags mitnehmen kann, sollte unbedingt die Erlaubnis des Verpächters zum Bebauen des Grundstücks eingeholt werden.
Normalerweise pachtet man ein Grundstück bereits mit dem Gedanken, darauf ein Haus zu errichten. Das sollte unbedingt im Vertrag festgehalten werden.
Grundstück mieten oder kaufen – was ist im Endeffekt besser?
Ob das Mieten eines Grundstücks eine Alternative zur Grundstückspacht ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Man sollte die Entscheidung davon abhängig machen, welche Ziele man mit dem Grundstück verfolgt. Sicher spielt weiterhin der finanzielle Rahmen eine Rolle.
Ein Angebot zur Miete oder Pacht eines Grundstücks sollte immer individuell geprüft werden. Häufig steht nur eine Option zur Auswahl. Hier muss das Für und Wieder abgewogen werden. Die Dauer des Miet- bzw. Pachtvertrages ist zu berücksichtigen. Ein Mietvertrag ist in der Regel um viele Jahre kürzer als ein Pachtvertrag.
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