Grundstück pachten - Alternative zum Grundstückskauf?
Um den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen, planen nicht wenige Menschen den Bau eines eigenen ...Hauses.
Damit können sie ihre individuellen Vorstellungen verwirklichen und gehen davon aus, in den Jahren nach der Errichtung keine Renovierungsarbeiten am Heim vornehmen zu müssen.
Deshalb ziehen nicht wenige den Neubau dem Ankauf und der Sanierung eines Altbaus vor. Dabei kommen jedoch von vorne herein höhere Kosten auf einen zu, als beim Kauf eines bereits errichteten Hauses. Ein großer Teil wird dabei vom Grundstückspreis ausgemacht und nicht selten scheitert der Hausbau genau an diesem Punkt, da die Kreditlast ins Unermessliche schießt.
Ein Grundstück statt zu kaufen zu pachten, kann dabei jedoch eine sinnvolle und kostengünstige Alternative sein; vorausgesetzt, man entscheidet sich für das richtige Pachtmodell.
Allgemeine Pacht oder sogenannte Erbpacht?
Pachtverträge im Allgemeinen unterscheiden sich nicht detailliert von Mietverträgen und können zeitlich befristetet wie auch unbefristet angelegt sein. Das Eigentum bleibt bei der notariell eingetragenen Person, das Nutzungsrecht geht jedoch auf den Pächter über.
Dieser benötigt für Veränderungsmaßnahmen allerdings die Zustimmung des Verpächters. Außerdem bestehen ein Kündigungsrecht auf beiden Seiten ...
und kein Anspruch auf Weiterführung des Vertrages nach Ende der Laufzeit. Diese Punkte führen dazu, dass das Pachten eines Baugrundstücks grundsätzlich nicht zu empfehlen ist.
Anders sieht es da bei der so genannten Erbpacht aus. Hierfür findet man im Erbbaurechtsgesetz die entsprechende rechtliche Grundlage. Der Erbbaurechtsvertrag wird meist über Jahrzehnte, nicht selten sogar 99 Jahre, abgeschlossen.
Der Pächter erwirbt dabei Rechte, die denen eines Eigentümers gleich kommen. Sogar das Recht, Baumaßnahmen am gepachteten Grundstück durchzuführen, ist mit der Erbpacht geregelt, sodass nicht ständig Genehmigungen vom Eigentümer eingeholt werden müssen.
Das per Erbpacht angeeignete Grundstück kann der Pächter sogar an seine Nachkommen vererben und nach Wunsch auch an andere Interessenten veräußern. All dies wird in einer notariell beglaubigten Urkunde definiert.
Wenn Pächter und Verpächter sich einig sind, kann in den Pachtvertrag ebenso ein späterer Eigentumswechsel eingetragen werden. So ist es möglich, dass im Sinne eines Mietkaufs nach Ablauf einer bestimmten Anzahl an Monatsraten das Grundstück automatisch in den Besitz des Pächters übergeht - oder es wird ein Kaufpreis festgehalten, der zu einem bestimmten Zeitpunkt zu zahlen ist.
So wird der Pächter Eigentümer des Grundstücks. Der monatlich zu zahlende Betrag wird als Pachtzins bezeichnet.
Finanzielle Aspekte Grundstückskauf oder -pacht
Meist ist es der finanzielle Aspekt, der einen Bauherrn dazu bringt, anstelle des Grundstückskaufs eine Grundstückpacht zu erwägen. Und hier lässt sich monatlich tatsächlich Geld sparen, wobei man
auf lange Sicht hinweg oftmals mehr bezahlen muss als dies beim Grundstückskauf der Fall ist.
Wie hoch der Grundstückspreis beziehungsweise der Pachtzins für ein Grundstück ist, hängt in erster Linie von der Lage des Grundstücks ab und kann sehr stark variieren. In Zahlen ausgedrückt lässt sich jedoch sagen, dass man bei einem durchschnittlichen Grundstückspreis von 50.000 Euro bei der Abzahlung einer Finanzierung fast 100 Euro mehr pro Monat zahlen muss als beim Pachtzins für das gleiche Grundstück.
Allerdings ist ein kreditfinanziertes Grundstück nach 20 bis 30 Jahren abbezahlt, während der Pachtzins entweder bis zum Ende des Vertrages oder bis zum Zeitpunkt des Kaufrechts weiter läuft. Geht man nun von der durchschnittlichen Lebenserwartung der Mitteleuropäer aus, so wird man monatlich beim Pachten einhundert Euro sparen, im Endeffekt allerdings etwa ein Viertel mehr für das Grundstück bezahlt haben.
Dies gilt es abzuwägen, ehe man sich für Kauf oder Pacht entscheidet.
Auf den Vertrag kommt es an
Wie auch beim Kauf eines Grundstücks sollte man bei der Grundstückspacht genauestens auf die Inhalte des Vertrages achten. Denn hier verbirgt sich ein großes Gefahrenpotenzial. Die vertraglichen Inhalte sollten so offen wie möglich sein, denn nur so ist es denkbar, das gepachtete Grundstück nach seinen eigenen Vorstellungen zu bebauen und zu gestalten.
Ansonsten können kleinste Veränderungen oder Abweichungen von den vertraglichen Vorgaben einen langen Genehmigungsweg eröffnen und sich in einer Erhöhung des Mietzinses niederschlagen.
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