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Grundstück teilen - welche Schritte sind notwendig?

Es kann aus den unterschiedlichsten Gründen vorkommen, dass man ein Grundstück teilen muss. Das ...



kann auf unfreiwilliger, aber auch auf freiwilliger Basis geschehen.

ImageLeider ist es nicht damit getan, einfach einen Zaun aufzustellen und fortan ist das Grundstück geteilt.

Wie so oft in Deutschland, ist das Teilen eines Grundstücks ein aufwendiger bürokratischer Akt, der einen offiziellen Segen von verschiedenen Ämtern benötigt.

Wann wird ein Grundstück geteilt?

Grundstücke sind heute teuer und kaum einer kann sich ein großes Grundstück leisten. Hat man ein großes Grundstück, muss man es pflegen und dafür aufkommen, da kann es sich aus finanziellen Gründen lohnen, eine Grundstücksteilung vorzunehmen. Oder aber mehrere Generationen leben auf einem Grundstück zusammen und es soll ein weiteres Wohnhaus geschaffen werden mit eigenem Grundstück dazu. Auch in diesem Falle kann man ein großes Grundstück teilen.

Das Grundstück zu teilen, bedarf sorgfältiger Vermessungsarbeit. Dafür ist es notwendig, eine entsprechende Firma zu beauftragen. Nur öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind berechtigt, Grundstücksvermessungen im Zuge einer Grundstücksteilung durchzuführen.

Was muss ich beachten beim Teilen eines Grundstücks?

Es gibt ...



eine Vielzahl von Vorschriften, die sich mit dem Teilen eines Grundstücks beschäftigen. Was man darf und was nicht, regelt in erster Linie bundeseinheitlich das Baugesetzbuch. Dazu kommen die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer und nicht zuletzt hat jede Kommune weitergehende Regelungen zur Grundstücksteilung.

Damit man weiß, wie die gesetzlichen Regelungen vor Ort lauten, sollte der erste Weg zum Bauamt führen. Dort erhält man genaue Auskunft, welche Vorschriften zur Teilung von Grundstücken in dieser Region gelten. Grundsätzlich ist es jedem Bürger erlaubt, einen Antrag auf Teilung eines Grundstückes zu stellen.

Viele Bundesländer bestehen darauf, dass für eine Teilung eine Genehmigung vorliegt. Ob eine Genehmigung erforderlich ist, richtet sich ebenfalls nach dem Grundstückstyp und für was die Teile des Grundstücks verwendet werden sollen. Um im Behördendschungel zurechtzufinden, empfiehlt es sich, einen Fachmann aufzusuchen, der einem während der Grundstücksteilung beratend zur Seite steht.

Wer hilft bei der Grundstücksteilung?

Bevor man irgendetwas auf eigene Faust unternimmt, sollte man sich an einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur wenden. Diesen kann man im Telefonbuch, im Internet oder über das Katasteramt finden. Da in jedem Bundesland andere Gesetze gelten, ist ein Sachkundiger unverzichtbar. Nur er weiß, welche Dokumente erforderlich sind, zu welchen Ämtern man gehen muss und welche Anträge wo gestellt werden müssen.

Der Ablauf bei einer Grundstücksteilung

Der Vermessungsingenieur kümmert sich um die Beschaffung der Daten, die das Amt benötigt. Dazu gehört auf alle Fälle ein Grundbuchauszug. Aus diesem ist neben der Gemarkung, dem Flur, dem Flurstück und dem Umriss zu ersehen, ob das Grundstück belastet ist und welche Flächen an dieses grenzen.

Liegen alle erforderlichen Daten vor und sind die Bedingungen erfüllt, die das Bundesland bzw. die Gemeinde für eine Grundstücksteilung vorsieht, wird die Genehmigung zur Teilung gegeben. Die Grundstücksteilung ist rechtskräftig, wurde sie im Grundbuch eingetragen.

Was kostet die Teilung des Grundstücks und wer übernimmt diese?

Die Vermessung, die zwingend zum Teilen eines Grundstücks erforderlich ist, kostet Geld. Ebenso die verschiedenen Anträge, die Grundbucheinsicht und die Eintragung der Grundstücksteilung. Leider lassen sich an dieser Stelle keine genauen Angaben zur Höhe der Gebühren machen. Sie sind abhängig vom Bodenwert des zu vermessenden Grundstücks und von der Anzahl der vorhandenen Grenzsteine. Die Gebühren werden im Allgemeinen vom Antragsteller getragen.

Handelt es sich um ein zu teilendes Grundstück, welches mehrere Eigentümer hat, sollte man sich vorher besprechen und über die Kostenfrage einig werden. Wer die Kosten trägt, wird in der Verkaufsurkunde oder der Schenkungsurkunde festgehalten. Es muss nicht immer eine Person sein. Die Kosten für die Teilung können zu gleichen Teilen unter den Beteiligten aufgeteilt werden oder in verschiedenen Anteilen.