Grundstück verkaufen - aber wie?
Geht es um Grund und Boden, hat der Staat immer ein Wörtchen mitzureden, zumindest was die ...Eigentumsverhältnisse betrifft.
Leider ist es nicht damit getan, dass man einfach einen Kaufvertrag aufsetzt, der Käufer zahlt den Kaufpreis und schon ist der Verkauf geschehen, bei einem Grundstück ist dies um einiges komplizierter.
Es genügt nicht, einen Käufer zu finden. Bereits bevor man sich auf die Suche nach diesem begibt, sind einige Arbeiten erforderlich. Zuerst einmal muss man sich mit den rechtlichen Bestimmungen auskennen. Auf der sicheren Seite ist man, beauftragt man sofort einen Notar, wenn man sich mit dem Gedanken an einen Grundstücksverkauf trägt.
Welche Aufgaben übernimmt der Notar?
Sicher hat man eine Vorstellung im Kopf, was der Verkauf des Grundstücks bringen soll. Allerdings ist diese Vorstellung ohne Vorarbeit oft nicht real. Der Kaufpreis ist das eine, die entstehenden Kosten im Rahmen des Verkaufs sind das andere.
Der Notar nimmt als allererstes in der Regel Einsicht in das Grundbuch. Daraus erfährt er, wie groß das Grundstück ist, wer der Eigentümer ist, wie viele Eigentümer überhaupt vorhanden sind und ob Nutzungsrechte ...
oder Lasten eingetragen sind.
Weiterhin sollte man in Erfahrung bringen, für welche Art von Bebauung das Grundstück vorgesehen ist. Das erfährt man beim Bauamt. Diese Aufgabe kann ebenfalls der Notar übernehmen. Die Grundstücksart trägt zur Preisfindung bei. Ein Baugrundstück ist um einiges mehr wert als eine landwirtschaftliche Nutzfläche, die keinesfalls bebaut werden darf.
Weiterhin sind verschiedene Bescheinigungen beizubringen, bevor das Grundstück verkauft werden kann. Beim Landesregisteramt ist eine Eintragungsbescheinigung anzufordern, die wiederum beim Finanzamt eingereicht werden muss.
Damit wird bestätigt, dass das Grundstück im Eigentum des Verkäufers steht. Das Finanzamt will außerdem eine Eidesstattliche Versicherung vom Verkäufer, dass das Grundstück in den letzten fünf Jahren keine Erträge eingebracht hat, die der Steuerpflicht unterliegen. Sollte das allerdings der Fall sein, wird das Finanzamt alle Steuererklärungen bis zum Verkaufstag anfordern.
Der Notar weiß über die Bedingungen für einen Grundstücksverkauf im betreffenden Bundesland genauestens Bescheid und wird dem Verkäufer eine wertvolle Hilfe sein. Um keinen Fehler zu machen und den Grundstücksverkauf nicht unnötig zu verzögern, weil irgendwelche Formalitäten nicht eingehalten wurden, ist es dringend zu empfehlen, einen Notar zu beauftragen.
Wie wird der Preis des Grundstücks ermittelt?
Sehr wichtig ist es, den Bodenrichtwert des Grundstücks zu kennen. Dieser ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden und außerdem an den Verwendungszweck des Grundstücks gekoppelt. Der Bodenrichtwert gibt – wie der Name verrät – eine Richtung zur Findung des Kaufpreises an.
Weitere Faktoren wie die Lage des Grundstücks, die Erschließung, die Größe und etwaige Lasten, die auf dem Grundstück liegen, beeinflussen den Preis ebenfalls. Der Notar wird bei der Ermittlung des Kaufpreises behilflich sein und gegebenenfalls Fachleute einschalten, die sich mit der Ermittlung von Grundstückskaufpreisen auskennen.
Der eigentliche Grundstücksverkauf
Sind alle Unterlagen beisammen, der Kaufpreis wurde ermittelt und ein Käufer hat sich auch eingefunden, kann zur Tat geschritten werden. Zur Tat heißt in dem Falle, dass der Grundstücksverkauf rechtskräftig werden kann.
Hier heißt es wiederum warten. Der Kaufvertrag wird vom Notar verfasst und den beteiligten Parteien erst einmal zur Ansicht zugesandt. Nach einer Bedenkzeit, die mindestens 2 Wochen beträgt, wird ein Termin ausgemacht, an denen Verkäufer, Käufer und der Notar teilnehmen. Zum Termin müssen alle Personen ein gültiges Ausweisdokument vorlegen können.
Nach Feststellung der Personalien und Anwesenheit aller Personen liest der Notar laut den Kaufvertrag vor. Jetzt ist es an der Zeit, Beschwerden vorzubringen, Änderungen vornehmen zu lassen oder Fragen zu unklaren Passagen zu stellen.
Hat sich der Notar davon überzeugt, dass alle den Inhalt des Vertrages verstanden haben, wird zur Unterschriftsleistung gebeten. Der Vertrag wird vom Notar beglaubigt und im Prinzip wäre der Grundstücksverkauf damit abgeschlossen. Für den Käufer heißt es, nun den Kaufpreis zu begleichen. Das tut er nicht direkt per Überweisung zum Verkäufer, sondern über ein Anderkonto des Notars. Ist das Geld bei diesem gutgeschrieben, wird die Grundbucheintragung für den neuen Eigentümer in die Wege geleitet.
Ist die Umschreibung erfolgt, rechnet der Notar die entstandenen Kosten für den Grundstücksverkauf gegen. Die Kosten für den Verkäufer halten sich in Grenzen. Wer welche Kosten zu tragen hat, wird im Kaufvertrag festgehalten. Nach Abzug der Kosten vom Kaufpreis, kehrt der Notar den Restbetrag an den Verkäufer aus.
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