Grundstückskauf - Kosten, Nebenkosten, Notarkosten
Der Kauf eines Grundstücks stellt einen nicht unerheblichen Kostenfaktor dar. Neben dem Grundstückspreis sind immer noch ...weitere Kostenpunkte bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Diese sollte man sich vor der Kaufentscheidung vergegenwärtigen.
Grundstücksspezifische Zusatzkosten
Bei den wenigsten Grundstücken ist es möglich, dass man sie kauft und sofort ohne weiteres mit dem Bau beginnen kann. Im Normalfall kommen hier erst noch vorbereitende Maßnahmen auf den Bauherrn zu, die allesamt bezahlt werden müssen.
Den größten Kostenfaktor stellen dabei meist die so genannten Erschließungskosten dar. Dabei handelt es sich um jene Beträge, die zu entrichten sind, damit das ausgesuchte Grundstück an die örtliche Wasser-, Abwasser-, Strom-, Telefon-, Kabel- und Wärmeversorgung angeschlossen wird.
Wie hoch diese Erschließungskosten sind, ist individuell unterschiedlich und hängt einerseits mit der Länge der Hausvorderfront und andererseits mit der Entfernung von der Straße bis zum entsprechenden Hausanschluss ab.
Während die Gemeinde selbst die Leitungen bis zur Straße vor dem Haus legt und hierfür eine monatliche Erschließungskostenbeitragszahlung verlangt, übernehmen die Versorger vor Ort den eigentlichen Anschluss des Hauses an das öffentliche Netz und setzten die Kosten dafür in ...
Rechnung. Über beide Beträge kann man sich vorab informieren und Kostenvoranschläge einholen.
Auch die notwendigen Genehmigungen können zu den grundstücksspezifischen Zusatzkosten gezählt werden. Die Erteilung einer Baugenehmigung beispielsweise oder der vor dem Kauf gewünschte Einblick in Dokumente, wie das Grundbuch müssen immer bezahlt und deshalb mit einkalkuliert werden.
Nicht zuletzt sollte man die Kosten für Gutachten beim Kauf eines Grundstücks berücksichtigen. Ein Grundstückskauf ohne vorherige Grundstücksbewertung durch einen Sachverständigen ist eine heikle Angelegenheit.
Ebenso verhält es sich mit dem Verzicht auf ein Bodengutachten zur Bodenbeschaffenheit. Durch dieses kann man heraus finden, ob und inwieweit das Grundstück von seiner Beschaffenheit her als Bauuntergrund geeignet ist und erspart sich dadurch eventuell massive Kosten beim Baubeginn.
Kaufnebenosten
Zu den Kaufnebenkosten zählt man die Kosten für den Notar, die Eintragung des neuen Eigentümers und eventueller Grundschulden in das Grundbuch sowie die so genannte Grund- und Erwerbssteuer, die immer beim Eigentumsübergang von Grundstücken und Immobilien vom Käufer entrichtet werden muss.
All diese Kaufnebenkosten werden prozentual vom letztendlichen Kaufpreis des Grundstücks ermittelt und sind somit eine einkalkulierbare Größe. Die Grund- und Erwerbssteuer ist eine Konstante, die ausschließlich vom Käufer gezahlt wird. Aktuell beziffert sie sich auf 3,5 Prozent vom Kaufpreis und wird auf Bescheid hin an das Finanzamt abgeführt.
Auch zu den Kaufnebenkosten kann man eventuell anfallende Maklergebühren zählen. Sie betragen 3,57 Prozent vom Kaufpreis und sind üblicherweise vom Käufer zu entrichten. Manche Makler verlangen nochmals die gleiche Summe vom Verkäufer, andere wiederum teilen die Kosten zwischen Käufer und Verkäufer auf. Man sollte jedoch immer großzügig kalkulieren und deshalb bei Einsatz eines Maklers von 3,57 Prozent Courtage ausgehen.
Die Notarkosten im Speziellen
Zwar nicht der größte, aber mitunter der wichtigste Teil der Kaufnebenkosten wird von den Notarkosten definiert. Kein Grundstückskauf kann ohne das Hinzuziehen eines Notars über die Bühne gehen, egal wie einig die beteiligten Parteien sich sind. Genau deshalb sind die Notarkosten Summen, die unumgänglich sind und bei jedem Kauf ein Fixum darstellen.
In Zahlen ausgedrückt belaufen sich die Kosten für den Notar auf drei Prozent von der Kaufpreissumme für das Grundstück und werden je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer getragen. Jede Partei übernimmt also 1,5 Prozent der gesamten Notarkosten. Damit sind aber alle anfallenden Kosten im Hinblick auf den Eigentumsübergang abgedeckt.
Nicht nur der Notar selbst und seine Angestellten sind in diesen 1,5 Prozent für ihre Arbeit entlohnt, der Notar zahlt daraus ebenfalls die Gerichtskosten für die Änderung des Eigentümers im Grundbuch. Eventuelle Auflassungen und Grundschuldeintragungen, die sich aus einer Kreditfinanzierung ergeben, müssen jedoch hinzu gerechnet werden und sind mit den 1,5 Prozent Notarkosten nicht abgedeckt.
Auch Grundbuchauszüge, die im Zusammenhang mit dem Grundstückskauf benötigt und häufig sogar unaufgefordert nach erfolgter Eintragung oder Löschung zugeschickt werden, sind nochmals gesondert zu vergüten, wobei ein Auszug in der Regel um die zehn Euro kostet.
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