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Was ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft? - Tipps & Hinweise

Bei einer Vertragserfüllungsbürgschaft verbürgt sich ein Dritter für den Auftragnehmer, also für Ihre ...



Baufirma, dass dieser seine vertraglichen Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag erfüllt.

hausbau-kosten2_flDas soll Sie als Bauherrn absichern, in erster Linie, wenn die Baufirma in Insolvenz geht. Sie können aber auf die Vertragserfüllungsbürgschaft auch zurückgreifen, wenn die Baufirma die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erfüllt oder die Erfüllung sogar verweigert (klingt unglaublich, soll aber schon vorgekommen sein).

Bürgschaft eines Dritten

Wenn Ihnen von der Baufirma eine Vertragserfüllungsbürgschaft angeboten wird, sollten Sie darauf achten, dass derjenige, der bürgt, auch wirklich ein Dritter ist. Nicht geeignet sind Bürgschaften von anderen Firmen, die mit Ihrer Baufirma in einem Konzern vereint sind oder bei denen andere Abhängigkeiten bestehen. Diese wären nämlich in der Regel mit betroffen, wenn die Baufirma zum Beispiel in Insolvenz geht. Geeignete Bürgen können Banken oder Versicherungen sein. Auch hier müsste natürlich am besten überprüft werden, ob Ihre Baufirma vom Bürgen wirtschaftlich unabhängig ist.

Eine besondere Form der Vertragserfüllungsbürgschaft ist die "Bürgschaft auf erstes Anfordern" die Ihnen im Problemfall erleichterten Zugriff auf die Bürgschaft ermöglicht. Wenn Sie eine ...



solche Bürgschaft wünschen, muss diese individuell vereinbart werden. In der Regel sind im Bauwesen Vertragserfüllungsbürgschaften in Höhe von 5 bis 20 Prozent des Auftragswertes vorgesehen, diese Summe kann jedoch durch individuelle Vereinbarung erhöht werden. Vielleicht sollte sie auch erhöht werden: Sie müssen sich für den Einzelfall überlegen, ob es Ihnen etwas nutzt, wenn Sie fünf Prozent der für den Bau vorgesehenen Summe erhalten, wenn die Baufirma nach Anlieferung der ersten paar Steine auf der Baustelle insolvent geht, Sie aber schon erhebliche Geldsummen gezahlt haben.

Vertragspunkte prüfen und wenn nötig verhandeln!

haus-geld-caEng mit diesem ganzen Fragenkreis verbunden ist die Frage, wann von wem welche Leistungen erbracht werden. Wenn im Vertrag mit Ihrer Baufirma vorgesehen ist, dass Sie 80 Prozent der Summe für das gesamte Haus zahlen, bevor auch nur das Material auf der Baustelle ist, sollte sicherlich über diesen Vertragspunkt verhandelt werden.

Wenn Sie in persönliche Verhandlungen über Ihren Vertrag mit der Baufirma einsteigen, können Sie mit dem nötigen Selbstbewusstsein eine gute Absicherung erreichen, falls etwas schiefgeht. Sie müssen sich jedoch vorher gut über die einzelnen Vertragsbestandteile und die Möglichkeiten und Folgen einer Abänderung informieren, am besten in Zusammenarbeit mit einem Ihnen bekannten Rechtsanwalt. Er kann Ihnen helfen, eine Regelung herbeizuführen, in der keine der beiden Vertragsparteien irgendwie benachteiligt wird.

Eine solche Regelung ist eine gute Voraussetzung für eine fruchtbare Zusammenarbeit. Der Weg zu einer solchen Regelung ist auch lehrreich: Sollte die Firma, die Sie beauftragen möchten, auf Klauseln bestehen, die Sie ganz klar benachteiligen, ist es vielleicht an der Zeit, die ganze Zusammenarbeit zu überdenken. Es gibt viele hochseriöse Firmen, die willens und fähig sind, gute Leistung für Ihr Geld zu erbringen.

Nach der Bauabnahme ist die Grundlage der Vertragserfüllungsbürgschaft obsolet. Aber die mit einem nicht sachgemäß ausgeführten Bau verbundenen Gefahren sind keineswegs Vergangenheit, es können noch eine Vielzahl von Mängeln auftreten. Deshalb gibt es die Möglichkeit, die Vertragserfüllungsbürgschaft durch eine Gewährleistungsbürgschaft abzulösen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, das Baugeschehen durch Garantieverträge abzusichern, hier sind für private Bauherren die Anzahlungsgarantie, die Erfüllungsgarantie und die Werkgarantie grundsätzlich interessant.