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Barrierefrei Bauen
Hausbau & Haus bauen - Haustypen

Barrierefrei Bauen

Unter dem Begriff "Barrierefrei Bauen" versteht man Wohnungen und Gebäude so zu planen und zu gestalten, dass sie von Menschen ohne fremde Hilfe und ohne jegliche Einschränkung zugänglich sind. Mit barrierefreiem Bauen ist die rechtzeitige Planung und Ausführung von Baumaßnahmen die, die Nutzung oder Errichtung eines Gebäudes, eines öffentlichen Ortes etc. durch alle Menschen ermöglicht, gemeint.

Hier werden oft die Begriffe „behindertengerechtes Bauen“, Bauen für Alle oder „menschengerechtes Bauen“ genannt. Bei der Planung eines Neubaus achtet der Architekt bereits darauf, dass der Zugang direkt vom Stellplatz oder von der Garage möglich und zudem witterungsgeschützt ist.

Um die Unabhängigkeit und Selbständigkeit in den eigenen 4 Wänden bis ins hohe Alter zu sichern, ist es wichtig, Wohnungen für ein Leben mit Mobilitätseinschränkungen zu gestalten. Aber auch andere Bauherren sind gut beraten, wenn später eine barrierefreie Nachrüstung nötig werden sollte. In der DIN 18025 sind die exakten Vorgaben für barrierefreies Bauen festgehalten.

Beispielsweise sollten Eingangstüren stufenlos (maximale Schwelle von 2 cm) erreichbar sein und mindestens eine Breite von 95 cm haben. Bei den Innentüren darf die Rohbaubreite nur geringfügig abweichen. Der Sanitärraum bedarf besonderer Planung. Die Türen des Bades und WC’s öffnen sich in den Flur, der mindestens 1,50 breit sein sollte. Dieses Maß gilt für den Wendekreis eines Rollstuhls, der auf jeden Fall in jedem Zimmer zur Verfügung stehen muss. Der Architekt wird deshalb von Beginn an die Einrichtung mit in sein Planungskonzept einbeziehen.

Der Sanitärbereich muss sorgfältig je nach Situation des Rollstuhlfahrers gestaltet werden.
Ist es notwendig zusätzlichen Platz für eine Pflegeperson mit einzubeziehen, muss die Wanne evtl. in der Höhe angepasst werden. Vor Sanitärobjekten sind Bewegungsflächen von 150 x 150 cm vorzusehen. An einer Seite des WC’s ist eine Bewegungsfläche von 90 cm Tiefe einzuplanen.

Selbst die Planung der Küche muss optimal durchdacht werden. Spüle und Herd sollten unterfahrbar sein. Ausreichend Platz zur Wendemöglichkeit. Um Verbrennungen an den Beinen zu vermeiden, werden alle Heizkörper und Heißwasserleitungen mit einem Berührungsschutz versehen.

Liegt der Schlafbereich in einem anderen Stockwerk, wird der Architekt zu einem Aufzug raten, hier kann aber auch ein Treppenlift eingesetzt werden. Alle Bedienelemente werden in einer Höhe von 85 cm vorgesehen. In vielen Fällen werden Maßnahmen zur Wohnraumanpassung zur Verfügung gestellt.

Mögliche Kostenträger sind Krankenkassen, Pflegekassen, Sozialämter, Wohnungsbauförderprogramme der Bundesländer. Ob und in wieweit solche Maßnahmen infrage kommen, hängt von der jeweiligen Situation ab und muss im Einzelfall geprüft werden.

von Annett Biermann
 

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