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Haus und Baulexikon -
A - von Abbinden bis Außenputz
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AbschlagsrechnungAbschlagrechnungen werden vertraglich festgelegt und umfassen fertig gestellte Teilleistungen einer ebenfalls vertraglich festgelegten Gesamtleistung. Für die Teilleistungen wird eine Teilrechnung gestellt, die Abschlagrechnung. Der Auftragnehmer wird somit für Teilleistungen und Vorleistungen inmitten der Arbeit entschädigt. Der Bauunternehmer hat aber nur einen Anspruch auf die Zahlung dieser Abschlagsrechnungen, wenn das im Bauvertrag geregelt ist. Für den Bauherrn ergibt sich dadurch die Möglichkeit, den Stand der Arbeiten leichter nachzuvollziehen und durch mehrere kleinere Rechnungen den Überblick zu behalten.
von Annett Biermann
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