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Abschlagszahlung

Ein Bauunternehmer hat Anspruch auf Abschlagszahlungen, sofern dies im Bauvertrag geregelt ist. Die Abschlagszahlungen entschädigen ihn für bereits vollendete Teilleistungen ...



auf der Baustelle, für die er in Vorleistung getreten ist.

Abschlagszahlungen haben keinerlei Einfluss auf die Gewährleistung und die Mängelhaftung, sie dienen der Entlastung des Unternehmers und dem Überblick des Bauherrn. Auch die Abnahme dieser Teilleistungen ist mit einer Abschlagszahlung noch nicht erfolgt.  

von Annett Biermann