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Architektenvertrag
Haus und Baulexikon - A - von Abbinden bis Außenputz

Architektenvertrag

Die Aufgabe eines Architekten ist es, einen Neubau zu planen und zu überwachen. Ohne einen Architekten wird kein Haus gebaut. Überträgt man nun dem Architekten seiner Wahl diese Aufgabe, dann ist es notwendig, einen Vertrag mit ihm abzuschließen. Das nennt man dann Architektenvertrag. Der Bauherr sollte sich alle Punkte eines Architektenvertrages genau ansehen und bedenken, dass viele wichtige Dinge darin enthalten sind. Unter anderem geht es auch um die Gewährleistung der Planung und der Dinge, die damit zusammen hängen. Der Architekt haftet für seine Fehler und unter Umständen auch für Ausführungsfehler am Bau.   

von Annett Biermann
 

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