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Haus und Baulexikon -
B - von Balkenschuh bis Bungalow
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BauaufsichtsbehördeJede Stadt, bzw. jeder Landkreis hat eine ihm zugeordnete Bauaufsichtsbehörde. Sie soll sicherstellen, dass alle gesetzlichen Grundlagen bei der Bauausführung Beachtung finden und somit ein Höchstmaß an Sicherheit besteht. Die Bauaufsichtsbehörde prüft nach den ihr vorliegenden Planungsunterlagen, insbesondere der Statik, ob die Bauausführung den Plänen entspricht. Bei Abweichungen ist sie berechtigt, einen Baustopp zu veranlassen und eine Fortführung der Arbeiten erst dann zuzulassen, wenn nach genehmigten Planunterlagen die Leistungen erbracht werden.
von Annett Biermann
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