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Haus und Baulexikon -
B - von Balkenschuh bis Bungalow
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BaugenehmigungDie Baugenehmigung ist für den Bauherrn die Grundlage zur rechtlich gesicherten Erstellung eines Gebäudes. Ohne Baugenehmigung läuft er Gefahr, auf Anordnung des Bauaufsichtsamtes, bereits erstellte Bauteile oder auch fertig gestellte Gesamtbauwerke, wieder abreißen zu müssen. Zur Erteilung der Baugenehmigung sind seitens des Bauherrn oder seines Architekten die Planungsunterlagen einschließlich der Berechnung der Statik, dem zuständigen Bauamt zur Genehmigung einzureichen. Der Bauantrag mit Zeichnungsmaterial etc. ist seitens eines in der Architektenkammer geführten Architekten zu unterzeichen. Die Erstellung von Planungsunterlagen seitens eines nicht legitimierten Baubüros, einem Bauträger oder sonstigen Personen reicht nicht aus. Nach eingehender Prüfung der Unterlagen sowie des Bebauungsplans erteilt das Bauamt die Baugenehmigung oder verwehrt diese. Erst nach schriftlichem Vorliegen der Baugenehmigung kann der Bauherr sein Vorhaben rechtlich abgesichert beginnen.
von Annett Biermann
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