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Bauregelliste

Das Deutsche Institut für Bautechnik hat unter anderem die Aufgabe, die technischen Regeln für Bauprodukte und auch für Bauarten in ...



den so genannten Bauregellisten A und B, wie auch in der Liste C aufzustellen. Diese werden vom DIBt im Einvernehmen mit den jeweiligen obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder bekannt gemacht.

Diese Überarbeitung der Bauregelliste A, B und C wird jährlich durchgeführt und herausgegeben, und zwar in den DIBt Mitteilungen. Seit der Ausgabe 2005/1 sind diese Mitteilungen auch online abzurufen.

Die Bauregellisten gliedern sich jeweils in verschiedene Teile mit unterschiedlichen Regelungsbereichen. Die Bauregelliste A besteht zum Beispiel aus einem Teil 1, einem Teil 2 und einem Teil 3. Die Bauregelliste B hingegen hat unterteilt sich nur in Teil 1 und in Teil 2.

Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch mehr über Bauwagen, Bauzaun, Bauzeitenplan, Bebauungsplan, Bemusterung, Betonbohrer und Betondachstein.