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Haus und Baulexikon -
B - von Balkenschuh bis Bungalow
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BauträgerAls Bauträger bezeichnet man eine juristische Person (Wohn- und Industriebauunternehmen), die Grundstücke erwirbt um dann auf eigene Rechnung Wohn- oder Gewerbebauten zu errichten um diese anschließend zu veräußern. In diesem Fall ist der Bauträger gleichzeitig Bauherr. Da es sich bei einem Bauträgervertrag um den Verkauf von Grundbesitz handelt, ist dieser notariell zu beurkunden.
von Claudia Hanitzsch
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