Du bist hier: » » » » Bauvertrag

Bauvertrag

Laut deutschem Schuldrecht ist der Bauvertrag ein Werkvertrag, welcher keinerlei Formvorschriften bedarf und so auch mündlich abgeschlossen werden kann. Anders ...



ist dies allerdings, wenn Bauvertrag und Grundstückskauf eine Einheit bilden. Dann nämlich ist auch in diesem Fall eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Inhalt des Bauvertrages ist die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Ausführung der vereinbarten Leistung und die Verpflichtung des Auftraggebers zur vereinbarten Vergütung.

von Claudia Hanitzsch