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Haus und Baulexikon -
B - von Balkenschuh bis Bungalow
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BauvertragLaut deutschem Schuldrecht ist der Bauvertrag ein Werkvertrag, welcher keinerlei Formvorschriften bedarf und so auch mündlich abgeschlossen werden kann. Anders ist dies allerdings, wenn Bauvertrag und Grundstückskauf eine Einheit bilden. Dann nämlich ist auch in diesem Fall eine notarielle Beurkundung erforderlich. Inhalt des Bauvertrages ist die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Ausführung der vereinbarten Leistung und die Verpflichtung des Auftraggebers zur vereinbarten Vergütung.
von Claudia Hanitzsch
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