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Haus und Baulexikon -
B - von Balkenschuh bis Bungalow
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BauvoranfrageBevor man großartig anfängt, ein Haus zu planen, muss man erst einmal abklären, ob man auf dem Grundstück, auf dem man plant sein Haus zu errichten, überhaupt gebaut werden darf. Um eine Auskunft über die so genannte Bebaubarkeit eines Grundstückes zu erhalten, gibt es die Möglichkeit eine so genannte Bauvoranfrage zu stellen.
Einzureichen ist diese bei der zuständigen Gemeinde. Eine Antwort auf eine derartige Bauvoranfrage kann man in der Regel binnen vier Wochen erwarten, wobei diese Auskunft nicht verbindlich ist. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass es sich um keine grundsätzlichen Änderungen mehr handeln wird.
In einigen Bundesländern ist für die Bauvoranfrage noch nicht einmal ein bestimmtes Formular vorgesehen, in anderen Bundesländern hingegen ist eine derartige Anfrage an ein derartiges Formular gebunden.
Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch mehr über
Baugrund ,
Baustrom,
Bauvertrag,
Brennwertkessel und
Briefkasten.
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