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Blitzschutz
Haus und Baulexikon - B - von Balkenschuh bis Bungalow

Blitzschutz

Wenn es um Blitzschutz geht, dann muss man zwischen innerem und äußerem Blitzschutz unterscheiden. Mit Blitzschutz bezeichnet man Maßnahmen, die zum gefahrlosen Auffangen und Ableiten des Blitzstroms in die Erde, hierbei handelt es sich um den äußeren Blitzschutz, und gegen die Auswirkungen elektromagnetischer Blitzimpulse auf elektrische und elektronische Systeme, hierbei handelt es sich um den inneren Blitzschutz, in baulichen Anlagen ergriffen werden.
Blitzschutz dient also dem Schutz von Personen, Tieren und Sachgütern.

von Annett Biermann
 

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