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Brandmauer
Haus und Baulexikon - B - von Balkenschuh bis Bungalow

Brandmauer

Die Brandmauer ist Bestandteil des Brandschutzes, welche die Aufgabe übernimmt, die Ausbreitung des Feuers zu verhindern. Sie muss aus nicht brennbaren Materialien bestehen und außerdem mindestens 90 Minuten dem Feuer widerstehen können. Außerdem soll sie selbst bei vollständiger Zerstörung einer angrenzenden brennenden Räumlichkeit noch ausreichend Sicherheit gewähren. Notwendig wird solche eine Brandmauer beispielsweise dann, wenn Gebäude so riesig sind, dass man einen kompletten Abbrand nicht hinnehmen könnte.

von Claudia Hanitzsch
 

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