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Brandwand
Haus und Baulexikon - B - von Balkenschuh bis Bungalow

Brandwand

Die Brandwand wird auch als Brandmauer oder Feuermauer bezeichnet. Die Brandwand trennt, bzw. begrenzt die so genannten Brandabschnitte. Die Brandwand ist im Bereich der Brandbekämpfung dazu bestimmt, das Übergreifen eines Feuers, bzw. dessen Ausbreitung auf andere Bereiche zu verhindern.

Die Brandwand muss aus nicht brennbarem Material, sprich Baustoffen bestehen, die der Klasse A der DIN 4102-1 angehören. Die Brandwand muss auch ansonsten dafür ausgelegt sein, mindestens 90 Minuten einem Feuer stand zu halten. Sie enthält aus diesem Grund auch keinerlei Öffnungen. Eine Brandwand ist sehr häufig in Form einer Brandschutztür in Bürogebäuden anzutreffen, aber auch in Werks- oder in Lagerhallen. Sie ist dort stets als nicht tragende Wand ausgebildet.
 

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