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Feuerwehrzufahrt
Haus und Baulexikon - F wie Feuchtraum

Feuerwehrzufahrt

Eine Feuerwehrzufahrt ist eine Zufahrt zu Objekten, die speziell für Rettungskräfte nach dem Brandschutzrecht reserviert sind. Vor einer Feuerwehrzufahrt darf man weder halten noch parken. Hierzu muss allerdings die Feuerwehrzufahrt deutlich gekennzeichnet sein. Zudem muss das Hinweisschild den Vorschriften der jeweiligen Gemeinde entsprechen.

Eine private Kennzeichnung reicht rein rechtlich nicht aus. Jedoch kennt die Straßenverkehrsordnung kein amtliches Verkehrszeichen für Feuerwehrzufahrten. Feuerwehrzufahrten sind meist bei öffentlichen Gebäuden oder größeren Wohnanlagen zu finden. Öffentliche Institutionen sind sogar dazu verpflichtet, eine entsprechende Zufahrt zu gewährleisten.

Eine versperrte Feuerwehzufahrt stellt meist eine Behinderung der Feuerwehr da, was eine Verzögerung im Notfall zur Folge hat. Daher kann ein Auto, welches die Feuerwehrzufahrt versperrt, kostenpflichtig abgeschleppt werden. Das auch, wenn akut kein Notfall vorliegt.
 

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