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Generalübernehmer
Haus und Baulexikon - G wie Gipsputz

Generalübernehmer

Im Rahmen eines Bauvertrages übernimmt der Generalübernehmer die kompletten Leistungen, die für ein Bauvorhaben notwendig sind. Jedoch vergibt er sämtliche Leistungen an Subunternehmer weiter.

Meist handelt es sich bei einem Generalübernehmer um große Baufirmen, Immobiliengesellschaften und auch Managementfirmen. Der Auftraggeber ist hierbei immer der Bauherr. Dieser hat den Vorteil, dass er die Ausführung nur über einen Bauvertrag beauftragt. So entfallen besonders Koordinationsaufgaben und es können Kosten und Termine fest vereinbart werden. Im Falle der Gewährleistung hat er zudem nur einen Ansprechpartner.

Das jeweilige Leistungsspektrum des Generalübernehmers wird vertraglich im Vorfeld festgelegt und kann teilweise durch Planungsaufgaben ergänzt werden, die jedoch sonst nicht zu den Aufgaben des Generalübernehmers gehört. Ist dies jedoch der Fall, spricht man auch von einem Totalübernehmer.

Im Vergleich zu einem Generalunternehmer übernimmt der Generalübernehmer keinerlei Eigenleistungen mit seinem eigenen Unternehmen. Er übernimmt lediglich die Managementaufgaben und die Koordination der Fremdleistungen.
 

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