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Generalunternehmer
Haus und Baulexikon - G wie Gipsputz

Generalunternehmer

Ein Generalunternehmer erbringt für die Erreichung eines Bauwerks alle Bauleistungen. Im Vergleich zu einem Alleinunternehmen darf der Generalunternehmer Leistungen, die für ein Bauwerk erbracht werden müssen, an Subunternehmer weiter geben. Dies kann der Generalunternehmer mit dem Bauherren vertraglich vereinbaren.

Nach wie vor ist hierbei der Generalunternehmer der einzige Vertragspartner der Bauherren. Zudem trägt der Generalunternehmer die volle Verantwortung für die Gesamtleistung. Grundsätzlich nicht zu den Leistungen des Generalunternehmens gehören die Planungsleistungen.

Sind jedoch auch diese Leistungen enthalten, wird von einem Totalunternehmer mit oder ohne Eigenleistung gesprochen. Einen Bau mit einem Generalunternehmer hat den Vorteil, dass man sich als Bauherr nicht um die Planung und Koordination der einzelnen Gewerke selbst kümmern muss. Zudem muss sich der Bauherr bei Mängeln nur an den Generalunternehmen wenden und nicht mühsam den „Schuldigen“ suchen.

 

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