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Grundbuch
Haus und Baulexikon - G wie Gipsputz

Grundbuch

Beim Grundbuch handelt es sich um ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken. Es wird beim Amtsgericht in schriftlicher Form geführt, wobei viele Amtsgerichte zur elektronischen Führung übergegangen sind.

Im Grundbuch werden die Eigentumsverhältnisse sowie Rechte und Lasten eines Grundstücks rechtlich verbindlich erfasst. Im Hochmittelalter entstanden in den Städten die sog. Stadtbücher, die die Vorläufer des heutigen Grundbuches waren. Nach der Grundbuchordnung hat jedes Grundstück im Grundbuch eine besondere Stelle, das sog. Grundbuchblatt.

Neben den rechtlichen Dingen ist im Grundbuch auch ein Bestandverzeichnis hinterlegt, in dem die Lage und die Größe des Grundstücks vermerkt sind. Wird ein Grundstück verkauft, muss eine entsprechende Änderung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch vorgenommen werden. Ebenso wenn das Grundstück neu belastet wird oder eine Hypothek abgelaufen ist.
 

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