Startseite arrow Haus & Baulexikon arrow h arrow Hammerschlagsrecht, Leiterrecht
 
 
Startseite
Aktuelles
Haus Forum
Newsletter
Blog
Suche
Haus-Ratgeber
Finanzen
Energie
Haus & Baulexikon
Immobilien
Werkzeug & Maschinen
Hausbau
Einfamilienhaus
Haus bauen
Renovieren & Einrichten
Badezimmer
Küche
Holz
Bodenbelag
 
Hammerschlagsrecht, Leiterrecht
Haus und Baulexikon - H wie Haftbrücke

Hammerschlags -und Leiterrecht

Das so genannte Hammerschlags- und Leiterrecht ergibt sich aus landesrechtlichen Regelungen. Es besagt, dass ein Nachbar Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Bauarbeiten, welche nur vom Nachbargrundstück aus durchgeführt werden können, dulden muss, wenn diese Maßnahmen der Erhaltung des Bauwerks dienen.

Muss beispielsweise eine Mauer verputzt werden und das dazu erforderliche Gerüst kann aufgrund der Grundstückslage nur auf dem Nachbargrundstück aufgestellt werden kann, dann hat er dies zu akzeptieren. Die Bezeichnung Hammerschlags- und Leiterrecht mag zwar veraltet klingen, jedoch im Nachbarschaftsrecht spielen diese Vorschriften nach wie vor eine große Rolle.

Grundsätzlich gilt: Für Schäden, die dem Nachbarn entstehen, zum Beispiel durch das Aufstellen eine Gerüsts zwecks Malerarbeiten am Nachbarhaus, haftet der Bauherr.
Das Hammerschlags- und Leiterrecht ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In den meisten Landesbestimmungen kann ein Grundstücksbesitzer wenn die Störung gar zu lange dauert eine so genannte Geldrente verlangen.
 

Weitere interessante Themen ...
Hausgarten.net Ratgeber
Garten
Haus
Sicherheitstechnik

© 2008 Hausgarten.net
© 2004-2007 Hausgarten.net - Haftungshinweise
Ratgeber & Service Garten | Haus | Sicherheitstechnik | Forum | Newsletter
Hausgarten.net Kontakt | Impressum | Werbung | Jobs | Sitemap | Presse | Team
Partner Partner ·  Tipps