Du bist hier: » » » » Gasanbieter wechseln - als Mieter, im Mehrfamilienhaus

Gasanbieter wechseln - als Mieter, im Mehrfamilienhaus

In aller Regel verfügen die meisten Mehrfamilienhäuser lediglich über einen einzigen Gaszähler. Dieser ist ...



für alle Mietparteien eingerichtet, was folglich bedeutet, dass sämtliche, diesbezügliche Kosten auf alle Bewohner des Hauses umgelegt werden.

ImageDarüber hinaus verhält es sich so, dass nurmehr der Vermieter selbst entscheiden kann, welcher Gasanbieter jeweils für die Energieversorgung im gesamten Haus in Betracht kommt. Findige Mieter, die aber ihre Gaskosten auf ein Minimum reduzieren wollen, müssen zumeist echte Überzeugungsarbeit leisten, um den Vermieter von der zu erwartenden Kostenersparnis zu überzeugen.

Ein oftmals schwieriges Unterfangen. Aber schon mit ein paar schlagkräftigen Argumenten wird kein Vermieter mehr einem Wechsel des Gasanbieters skeptisch gegenüber stehen. Ganz im Gegenteil.

Ein Anbieterwechsel hilft beim Geldsparen – und jeder profitiert!

Bis zu 400 Euro Ersparnis pro Jahr sind drin, wenn der Vermieter „mitspielt“ und sich für einen neuen, preisgünstigeren Gasanbieter entscheidet. Noch immer herrscht allerdings die weitverbreitete Meinung, ein Wechsel des Gasanbieters sei mit einer Reihe Unannehmlichkeiten verbunden, wie zum Beispiel mit einer Unterbrechung der regelmäßigen Gaslieferung oder gar mit versteckten Kosten et cetera.

Dass dem jedoch nicht so ist, ...



wird sogar von Verbraucherschützern immer wieder bestätigt. Der Verbraucher ist also stets auf der „sicheren Seite“. Vielmehr birgt der Wechsel sogar ein höchst interessantes Sparpotential.

Nur ein bisschen Einsatz dürfte somit nur noch erforderlich sein, um den Vermieter und somit letztendlich auch die Bewohner eines Mehrfamilienhauses davon zu überzeugen, dass ein neuer Energieversorger einzig und allein Vorteile für alle bringt:

jeder kann Kosten sparen
es ergeben sich keine versteckten Kosten
Lieferungsunterbrechungen erfolgen nicht
keine lästigen Umbauarbeiten, Leitungswechsel oder Zähleraustausch vonnöten
der alte Vertrag muss nicht vom bisherigen Verbraucher selbst gekündigt werden

Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht?

Das Praktische bei einem Wechsel des Gasversorgers ist unter anderem, dass der neue Anbieter so gut wie alle Formalitäten übernimmt. Der Verbraucher selbst muss sich demnach nicht einmal mit der Kündigung des alten Vertrages befassen.

Nicht umsonst heißt es in einem mittlerweile vielzitierten Werbeslogan: „…weil einfach einfach einfach ist….“ So ist es auch beim Gasanbieter-Wechsel. Besonders leicht geht das Ganze, wenn der Wechsel online vorgenommen wird. Dementsprechend macht es in diesem Zusammenhang stets Sinn, vorab einen kostenlosen (Online-)Vergleich durchzuführen, um im Zuge dessen auf Wunsch direkt den Anbieter auszuwählen, dessen Preisstruktur attraktiv und passend erscheint.

Frei nach dem Motto: „Mit einem Klick zum neuen Gasanbieter“ profitieren Verbraucher also schon kurze Zeit nach der Umstellung von reduzierten Energierechnungen.

Tipp: Experten raten, dass es auch zwischendurch immer mal wieder von Vorteil sein kann, einen Anbietervergleich im Internet durchzuführen. Denn mitunter findet man im Zuge dessen einen noch günstigeren Anbieter – wer weiß? Wer sich im Übrigen für einen Anbieter entscheidet, der eine so genannte Preisgarantie offeriert, ist zudem erst einmal gegen neue Preissteigerungen gefeit.

Apropos Preiserhöhungen

Entgegen aller Unkenrufe müssen Preiserhöhungen selbst nach erfolgtem Wechsel zu einem neuen Gasanbieter nicht ohne Weiteres akzeptiert werden. Vielmehr hat der Verbraucher in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht, von dem er problemlos Gebrauch machen kann. Ein erneuter Wechsel des Gasanbieters ist infolge dessen also jederzeit möglich. Offensichtlich wird also auch im Hinblick auf den Energiemarkt sehr viel für den (gewerblichen oder privaten) Verbraucher getan.