Nachtspeicherheizung: Verbot in Aussicht?
Eine Nachtspeicherheizung besitzt einen Kern aus Magnesit, der elektrischen Strom aufnimmt und in Wärme umwandelt und speichert. ...Dieser Kern kann eine Temperatur von bis zu 650° C erreichen und diese über einige Stunden halten.
Aufgeladen wird er in Zeiten, wenn der allgemeine Stromverbrauch am geringsten ist, also vor allem während der Nachtstunden. Weil auf diese Weise die Kraftwerke gleichmäßiger ausgelastet werden, wird der Strom für Nachtspeicherheizungen zu einem günstigeren Tarif angeboten. Gleichzeitig wird in einem Haushalt mit einer Nachtspeicherheizung aber auch während des Tages Strom verbraucht, sodass spezielle Stromzähler erforderlich sind, die den Verbrauch an Nachtstrom und Tagstrom separat messen und automatisch zwischen diesen beiden Tarifen umschalten.
Nachtspeicherheizungen als ehemals günstige Alternative
Viele Nachtspeicherheizungen wurden in den 1950er und 1960er Jahren in privaten Haushalten installiert, weil es von staatlicher Seite viele Förderprogramme gab und der Nachtstrom subventioniert wurde. So blieb der Tarif dauerhaft günstig. Man wollte so für eine gleichmäßige Auslastung der Kraftwerke sorgen und eine Alternative zu Kohle und Öl schaffen. Inzwischen sind jedoch die Steuersätze für Tag- und Nachtstrom gleich hoch und auch die Preise für Nachtstrom sind ...
stark gestiegen, sodass eine Nachtspeicherheizung nicht mehr wirtschaftlich ist und daher kaum noch verwendet wird. Alte Geräten haben darüberhinaus den Nachteil, dass in ihnen häufig äußerst gesundheitsschädliches Asbest enthalten ist.
Verbot von Stromheizungen durch die EnEV
Nachtspeicherheizungen haben gegenüber anderen Heizsystemen einen schlechten Wirkungsgrad und der Strom stammt meist aus Kraftwerken, die ihn auf konventionelle Weise produzieren und damit die Umwelt durch einen hohen Ausstoß von Kohlenstoffdioxid schädigen.
- Deshalb wurde in der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2009 beschlossen, dass Stromheizungen in Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten nicht mehr betrieben werden dürfen.
- Außerdem gilt eine Übergangsregelung für alle Nachtspeicherheizungen, die vor 1990 eingebaut wurden. Sie müssen bis Ende 2019 durch ein anderes Heizsystem ersetzt werden.
- Nachtspeicherheizungen, die ab 1990 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen insgesamt nur für maximal 30 Jahre betrieben werden. Dasselbe gilt auch für Heizungen, die zwar älter sind, bei denen aber nach dem 31. Dezember 1989 noch wesentliche Bauteile erneuert wurden.
Beim Ausbau einer alten Nachtspeicherheizung ist allerdings Vorsicht geboten. Sie sind sehr schwer und benötigen daher mehrere kräftige Person, die sie abtransportieren. Außerdem können sich bei nicht fachgerechtem Umgang Asbestteilchen lösen, die mit bloßem Auge nicht sichtbar sind. Eine Demontage sollte daher am besten einem Fachbetrieb überlassen werden, der auch gleichzeitig das enthaltene Asbest vorschriftsmäßig entsorgt.
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