Photovoltaik Förderung, Finanzierung & Steuer
Für eine Photovoltaik Anlage für ein ganz normales Einfamilienhaus muss man schon einen fünfstelligen Betrag einkalkulieren./>
Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 20.000 Euro, die nur die wenigsten Eigenheimbesitzer übrig haben.
Selbst wenn man diesen Betrag zur Verfügung hat, ist es oftmals günstiger eine Finanzierung aufzunehmen, als die Photovoltaik Anlage in bar zu zahlen.
In der Regel werden die privaten Anlagen mit Hilfe eines Kredites finanziert. Die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, ist vom Gesetzgeber festgelegt und somit sehen viele Kreditgeber dies als ausreichende Sicherheit an. Zahlreiche Banken bieten sogar eine Finanzierung zu 100 Prozent an und das sogar ohne Eigenkapital.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, bietet sogar besonders attraktive Förderungen für die Photovoltaik an, die mit niedrigen Zinsen angeboten werden. Diesen zinsgünstigen KfW-Kredit gibt es bereits seit 1999 und er wird mit Bundesmitteln über das 100.000-Dächer-Programm unterstützt.
Förderung mit günstigen Krediten
Für die Photovoltaik Finanzierung als Förderung werden besonders günstige Kredite angeboten, die man auf jeden Fall in Anspruch nehmen sollte. Allerdings muss man auch für einen solchen Kredit seine Finanzen offenlegen. Wird nur eine ...
kleinere Kreditsumme benötigt, so gibt sich die Bank als Sicherheit meistens mit der Abtretung der Einspeisevergütung zufrieden.
Mehr Sicherheiten und vor allen Dingen eine sehr gute Bonität verlangen die Banken bei größeren Anlagen, die dementsprechend auch einen größeren Kreditrahmen benötigen.
Es kann genauso durchaus vorkommen, dass als Sicherheit für die Finanzierung ein Grundbucheintrag vom jeweiligen Kreditgeber verlangt wird. Ebenfalls bieten die Bundesländer noch weitere Fördermittel an, nach denen man sich unbedingt erkundigen sollte.
Die Steuern für Photovoltaik
Auch als privater Anlagenbetreiber werden Steuern mit dem Betrieb der Photovoltaik Anlage fällig. Das zuständige Finanzamt muss über den Betrieb der Anlage informiert werden. Anschließend erhält der private Betreiber der Anlage einen Erfassungsbogen, der auszufüllen ist. Darin müssen die Eckdaten des Gewerbes der Photovoltaik-Stromerzeugung angegeben und an das Finanzamt zurückgeschickt werden.
Zwar kann man auf die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer verzichten, doch sollte besser die Umsatzsteuerpflicht gewählt werden. Meistens sind die Umsatzsteuererklärungen jeden Monat beim Finanzamt einzureichen, allerdings kann man auch eine vierteljährliche Abgabe vereinbaren.
Der Anlagenbetreiber hat zum Jahresende eine Jahresumsatzsteuererklärung abzugeben. Bei der Einkommensteuererklärung sind dann noch zusätzlich die Anlagen GSE und EÜR einzureichen.
Weiterführende Informationen