Stromanbieter kündigen - Worauf Sie bei der Kündigung achten sollten!
Wenn der derzeitige Stromanbieter zu teuer oder man einfach nicht mehr ...mit ihm zufrieden ist, sollte man sich nach einer besseren und kostengünstigeren Alternative umschauen.
Welcher alternative Stromlieferant überhaupt günstiger ist, kann man durch den Stromvergleich erfahren, den man auf vielen verschiedenen Webseiten im Internet vollziehen kann. Auf eines muss man jedoch bei einem Stromanbieterwechsel besonders achten: auf die Kündigungsfristen.
Diese sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und jeweils im Versorgungsvertrag bzw. in den zum Vertrag gehörenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert. Die meisten Verträge sehen eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende vor.
Daneben gibt es aber auch viele andere Vertragskonstrukte, bei denen eine längere Laufzeit und damit auch längere Kündigungsfristen gegeben sind. Im schlimmsten Fall betragen diese bis zu fünf Monate. Die Kündigungsfristen bei den meisten regionalen Grundversorgern betragen in der Regel einen Monat, da es hierbei meist keine Grundlaufzeit gibt.
Bei einem alternativen Stromanbieter hingegen kann das schon ganz anders aussehen, da man hier oftmals nur einen günstigeren Preis angeboten bekommt, wenn man sich auch mindestens ein Jahr an diese Anbieter bindet.
Es gilt also ...
immer, das Kleingedruckte in Bezug auf die Kündigungsfristen zu lesen - auch wenn ein neuer Vertrag geschlossen wird, sollte dies Berücksichtigung finden. Bei den meisten Verträgen gestaltet es sich so, dass der Vertrag sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht gekündigt wird. Erst dann greifen die individuell vereinbarten Kündigungsfristen und man ist nicht wieder für ein komplettes Jahr an den Lieferanten gebunden.
Achtung: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen
Flattert einem eine Preiserhöhung des derzeitigen Stromlieferanten ins Haus, hat man ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall ist in der Regel eine Kündigungsfrist von vier Wochen gegeben. Diese beginnt am Tag der Zustellung des Erhöhungsverlangens. Ist man mit der Preiserhöhung nicht einverstanden und möchte jetzt den Stromlieferanten wechseln, sollte man selbst die Kündigung an den bisherigen Lieferanten senden, damit die Frist des Sonderkündigungsrechts nicht verstreicht. Bei einem „normalen“ Wechsel ist dies nicht unbedingt erforderlich, da auf Wunsch der neue Stromlieferant die Kündigung übernimmt.
Sonderkündigungsrecht beim Auszug
Auch beim Auszug hat man ein besonderes Kündigungsrecht. Hierbei kann man mit dem Wechsel der Wohnung auch gleich den bestehenden Versorgungsvertrag kündigen, ohne dass dabei besondere Kündigungsfristen eingehalten werden müssen.
Da ein Auszug nicht von heut auf morgen geschieht, sollte man in diesem Fall den Stromversorger frühzeitig über den Auszug und damit die Beendigung des Versorgungsvertrags informieren. So kann es in keinem Fall zu Unstimmigkeiten kommen.
Auf all diese Dinge ist in jedem Fall auch zu achten, wenn man sich für einen alternativen Stromanbieter entscheidet. Auch hier solle die Kündigungsfrist recht kurz sein, da man so auf günstigere Anbieter am Markt schneller reagieren kann.
Weiterführende Informationen