Stromanbieterwechsel bei Preiserhöhung
Nichts ärgert uns mehr, als ein Schreiben unseres Stromanbieters zu bekommen, in dem er uns mitteilt, dass er ...aufgrund von Umständen, für die er natürlich nichts kann, eine Preiserhöhung durchführt.
Selbstverständlich kommt ein solches Schreiben zu einem Zeitpunkt, an dem die Kündigungsfrist gerade vorbei ist und man eigentlich noch eine Weile bei dem Anbieter bleiben müsste.
Eigentlich! Aber gibt es denn keine Möglichkeit, sich einer Preiserhöhung zu entziehen, in dem man außerordentlich kündigt.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Das oben aufgeführte Beispiel treibt vielen den Angstschweiß auf die Stirn. Aber wie so oft wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Der Stromanbieter kann nicht von jetzt auf gleich die Preise erhöhen. Er muss dies seinen Kunden mindestens 6 Wochen vorher mitteilen. Erhält man eine solche Mitteilung, sollte man sofort in seinem Vertrag nachschauen, welche Möglichkeiten man jetzt hat.
Der erste Blick sollte auf die regulären Kündigungsfristen fallen. Diese betragen in der Regel zwischen 4 Wochen und 3 Monaten. Beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen, dann ist dies der günstigste Fall. Nun heißt es sofort eine Kündigung vorbereiten und auf den Weg bringen. ...
Natürlich ist es ebenso wichtig, einen neuen Anbieter ausfindig zu machen.
Ein Wechsel des Anbieters nimmt 6 bis 8 Wochen in Anspruch. Man muss mit einplanen, dass man für einige Tage oder Wochen in die Versorgung des örtlichen Anbieters fällt. Kommt man mit den regulären Fristen nicht mehr hin, eine zeitnahe Kündigung auszusprechen, sollte man trotzdem eine Kündigung zum Zeitpunkt der Preiserhöhung verfassen und an den Versorger abschicken. Wichtig ist, dass man nicht viel Zeit verstreichen lässt.
Üblicherweise hat man 2 Wochen Zeit, auf diese Preiserhöhung zu reagieren. Welche Regeln für eine Kündigung bei einer Preiserhöhung gelten, kann man im Allgemeinen dem Schreiben des Stromanbieters entnehmen, mit welchem er die Preiserhöhung ankündigt.
So muss die Kündigung bei einer Preiserhöhung aussehen
Essentiell ist es, eine korrekte Kündigung zu verfassen, die alle notwendigen Angaben enthält. Ist ein Formfehler in der Kündigung wird sie nicht anerkannt und man kann sein Kündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung nicht mehr wahrnehmen. In dem Falle muss man dann wieder warten, bis man regulär kündigen kann.
Ein Kündigungsschreiben sollte auf alle Fälle die nachstehenden Angaben enthalten:
vollständiger Name und Anschrift des Stromanbieters, damit keine Verzögerungen bei der Zustellung passieren
vollständiger Name und Anschrift des Kunden
Anschrift der Abnahmestelle sowie Zähler- und Vertrags- bzw. Kundennummer
Kündigungszeitpunkt = Zeitpunkt, an welchem die Preiserhöhung in Kraft tritt
Bei den Angaben zur Abnahmestelle sollte man lieber zu viel als zu wenig schreiben und sehr genaue Angaben machen.
Kündigung und wie weiter?
Mit dem Einreichen der Kündigung sollte man sich natürlich auch nach einem neuen Stromversorger umsehen. Besser ist es, vor der Kündigung erst einmal einen Anbietervergleich zu machen, um zu sehen, ob die Preiserhöhung wirklich dazu führt, dass man keinen günstigen Strom mehr bezieht.
Wie oben bereits erwähnt, nimmt der Anbieterwechsel einige Zeit in Anspruch und es kann zu einer zeitweisen Versorgung durch den örtlichen Anbieter kommen, der im Übrigen immer dazu verpflichtet ist, eine Stromversorgung zu übernehmen.
Dem neuen Anbieter wird ohne Zeitverzögerung mitgeteilt, ab wann die Stromversorgung erfolgen soll. Er wird mitteilen, ob die Versorgung ab diesem Zeitpunkt möglich ist oder nicht. Einen festen Vertrag sollte man noch nicht eingehen, da man erst wissen sollte, ob der alte Stromanbieter die Kündigung akzeptiert.
Ist die Kündigungsbestätigung da und der neue Vertrag unterzeichnet, bleibt nur noch die Frage, ob eine lückenlose Versorgung erfolgt. Zeichnet sich bereits jetzt ab, dass dies nicht gewährleistet ist, sollte man beim örtlichen Versorger vorab mitteilen, dass man während der Versorgungslücke seine Leistungen in Anspruch nimmt.
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