Stromanbieterwechsel - Kündigungsfristen und Dauer des Wechsels?
Verbraucher müssen in Deutschland immer tiefer in die Tasche greifen, wenn es um die ...Bezahlung der Stromrechnung geht. In den letzten Jahren sind die Strompreise immer weiter gestiegen und ein Ende ist nicht abzusehen.
Gegen die immer weiter ansteigenden Preise kann man nur mit einer Maßnahme angehen: dem Stromanbieterwechsel. Vor allem die Haushalte, die immer noch ihren Strom vom örtlich zuständigen Grundversorger bekommen, sind mit einem Stromanbieterwechsel bestens beraten. Es gibt sehr viele Stromversorger, die viel günstigere Tarife anbieten und zu denen man schnell und unkompliziert wechseln kann.
Bevor jedoch der Wechsel perfekt gemacht wird, sollte ein Stromtarifvergleich erfolgen, der sich ganz einfach im Internet machen lässt. So kann man sich nicht nur einen Überblick über die verschiedenen Tarife und die Kosten machen, die auf einen zukommen, sondern auch über die vielen unterschiedlichen Stromlieferanten und deren Vertragskonditionen.
Gerade letztere weichen sehr voneinander ab, sodass ein detaillierter Vergleich unabdingbar ist.
Achtung: Kündigungsfristen müssen eingehalten werden
Bei einem Wechsel des Stromanbieters ist allerdings zwingend auf die Kündigungsfristen des bisherigen Stromanbieters zu achten. Diese kann man dem jeweiligen Versorgungsvertrag ...
entnehmen. Meist sind diese Angaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden.
Hat man den entsprechenden Vertrag nicht zur Hand, hilft meist in Blick ins Internet oder man ruft einfach den derzeitigen Lieferanten an und erfragt die Kündigungsbedingungen. Daneben sollte man wissen, dass man bei einer Preiserhöhung des derzeitigen Stromlieferanten ein Sonderkündigungsrecht hat. Wie es sich hiermit im Einzelfall verhält, kann der Mitteilung über die Stromerhöhung entnommen werden.
Die Kündigung des bisherigen Stromlieferanten
In der Regel muss man seinem derzeitigen Stromlieferanten nicht selbst kündigen, denn diesen Service übernimmt meist der neue Stromlieferant. Bei der Beantragung einer Belieferung mit Strom wird meist danach gefragt, wie es sich mit den Kündigungsfristen verhält und man muss angeben, ob man selbst bereits gekündigt hat oder ob das der neue Lieferant übernehmen soll.
Somit wird sichergestellt, dass keine Kündigungsfristen ungenutzt verstreichen. Dass der Haushalt in der Übergangszeit gar nicht mit Strom beliefert wird, kann ohnehin nicht passieren. Der bisherige Lieferant ist gesetzlich dazu verpflichtet, den wechselnden Haushalt so lange mit Strom zu beliefern, bis der neue Lieferant die Belieferung übernimmt - die Kündigungsfristen spielen dabei keine Rolle.
Ist die Kündigung durch den Haushalt selbst erfolgt oder eben durch den neuen Stromlieferanten, dauert es je nach Länge der Frist einige Wochen, bis der neue Lieferante die Belieferung übernehmen kann. Dabei sollte man sich darüber im Klaren sein, dass wenn man eine Kündigungsfrist von drei Monaten hat, man nicht von einem Tag auf den anderen mit Strom von einem alternativen Lieferanten beliefert wird.
Vom eigentlichen Wechsel bekommt der Haushalt so gut wie gar nichts mit. Der neue Lieferant schickt irgendwann eine Rechnung, aus der dann ersichtlich ist, seit wann der Haushalt von ihm beliefert wird. Musste der bisherige Stromlieferant auch über das Ende des Versorgungsvertrags hinaus Strom an den Haushalt liefern, verrecht dies der neue Strom Lieferant mit dem alten. Der Verbraucher hat damit nichts zu zun.
Weiterführende Informationen