Stromanbieter wechseln trotz Schulden - möglich?
Seit einigen Jahren schon können Haushalte in Deutschland frei wählen, von wem sie sich ihren ...Strom ins Haus liefern lassen wollen. Man muss nicht mehr zwingend den Strom vom örtlichen Grundversorger abnehmen, sondern kann aus einem großen Angebot vieler verschiedener Stromlieferanten wählen.
Damit verbunden ist die Möglichkeit, viel Geld zu sparen, was bei immer mehr Haushalten an erster Stelle steht. Doch ganz so einfach ist der Wechsel des Stromanbieters nicht, wenn man Schulden hat. Dabei muss ganz klar zwischen Schulden beim bisherigen Stromlieferanten und den allgemeinen Schulden bei Banken, Versandhäusern und anderen unterschieden werden.
Schulden bei Banken etc.
Schulden bei Banken etc. interessieren den neuen Stromanbieter kaum. Dennoch hat er die Möglichkeit, über entsprechende Auskunfteien, wie beispielsweise die Schufa, Informationen über die finanzielle Situation des Antragstellers zu bekommen.
Schließt man einen Vertrag mit einem Stromlieferanten ab, ist in diesem in der Regel eine sog. Schufa-Klausel enthalten. Durch sie willigt der Antragsteller ein, dass der Stromlieferant derartige Informationen einholen kann.
Geht jedoch auch dieser Bonitätsprüfung hervor, dass der Antragsteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, hat der Stromanbieter das ...
Recht, den Antragsteller abzulehnen.
Sind in der Schufa oder bei anderen Auskunfteien dagegen nur Informationen über Schulden enthalten, allerdings keine Negativmerkmale, denn steht einem Vertragsabschluss nichts im Wege.
Schulden beim Stromlieferanten selbst
Kritischer kann es werden, wenn beim bisherigen Stromlieferanten Beträge aufgelaufen sind. Diese Schulden bestehen auch dann weiter, wenn man den Stromlieferanten wechselt. Den direkten Wechsel beeinflussen sie nur indirekt.
Der bisherige Stromlieferant hat z.B. kein Recht darauf, eine Kündigung des Haushalts nicht anzunehmen. Auf der anderen Seite kann der neue Stromlieferant aber verweigern, den Kunden bei sich anzunehmen. Für ihn ist das Risiko, dass der Kunde auch bei ihm seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, einfach zu groß.
Was kann man tun?
Im Idealfall sollte man mit dem Stromlieferanten, bei dem man noch Schulden hat, eine verbindliche Rückzahlungsvereinbarung treffen und sich an diese auch halten. Ist davon auszugehen, dass mit dem Einkommen die Schulden beglichen werden und auch die laufenden Rechnungen des neuen Stromlieferanten bezahlt werden können, steht einem Wechsel meist nichts weiter im Wege.
Am besten wäre es natürlich, man würde erst die Schulden beim bisherigen Stromlieferanten tilgen und dann einen Wechsel in Betracht ziehen. Da man allerdings durch den Wechsel des Stromanbieters auch viel Geld sparen kann, ist es meist sinnvoller, früher zu wechseln.
Ein Gespräch mit beiden beteiligten Stromlieferanten kann hier Klarheit bringen, denn in immerhin handelt es sich hierbei um einen besonderen Fall. Das offene Wort ist hier gefragt, denn wer offensiv mit dieser Situation umgeht, hat meist die besten Chancen.
Ideal ist es an dieser Stelle, wenn man genau erklären kann, wie es zu den Schulden beim bisherigen Stromlieferanten kommen konnte. Nicht immer ist man ja selbst daran schuld, denn beispielsweise bei einer Arbeitslosigkeit und dem Bezug von Hartz IV kann der Fehler durchaus auch bei der Agentur für Arbeit liegen.
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