Brüstungshöhe bei Fenster & Balkon
Vorgeschriebene Brüstungshöhen tragen dazu bei, Unfälle zu verhindern. Es gilt vor allem die Kinder zu schützen, ...denn für sie stellt eine zu geringe Brüstungshöhe bei Fenstern oder auf dem Balkon ein besonders hohes Risiko dar.
Umwehrung lautet der Fach- und Oberbegriff für eine bauliche Vorrichtung, die der Absturzsicherung in Gebäuden dient. Bei einer Brüstung geht man normalerweise von einem festen Bauteil aus, wogegen es sich bei Geländern eher um separate Bestückungen aus Holz, Metall oder Glas handelt.
Brüstungshöhe bei Fenstern
Die vorgeschriebene Brüstungshöhe bei Fenstern hängt von der Absturzhöhe ab. In den allermeisten Bundesländern ist auf jeden Fall eine Brüstungshöhe von 80 cm vorgeschrieben, ab 12 m Absturzhöhe müssen es sogar 90 cm sein. Wie diese Höhe gemessen wird, kann gleichfalls je nach Bundesland variieren. Im Prinzip geht man vom Fertigfußboden bzw. von der höchsten begehbaren Stelle bis zum Fensterausschnitt aus. In der Bauordnung von Baden-Württemberg lautet zum Beispiel die exakte Beschreibung „Oberkante Fußboden bis zur Unterkante Fensteröffnung“.
Brüstungshöhe für den Balkon
Für begehbare Areale, die an eine über 50 cm tiefer liegende Fläche angrenzen, ist in baulichen Anlagen ...
eine Umwehrung vorgeschrieben. Die meisten Bundesländer geben in ihren Bauordnungen eine Brüstungshöhe von 90 cm vor. Liegt die Absturzhöhe oberhalb 12 Metern, müssen es 1,10 m sein.
- In Baden-Württemberg reichen 80 cm, vorausgesetzt die Brüstung hat eine Tiefe von 20 cm.
- Bayern unterscheidet wie die meisten Bundesländer auch noch zwischen unterschiedlichen Gebäudearten: Bei Wohngebäuden schreibt die dort gültige Bauordnung bis 12 m Absturzhöhe eine Brüstung von 90 cm vor und bei Arbeitsstätten 100 cm. Liegt die Absturzhöhe über 12 m, gilt für Wohnhäuser und für Betriebsgebäude die gemeinsame Höhe der Umwehrung von mindestens 1,20 m.
Um die vorgeschriebenen Brüstungshöhen für ein bestimmtes Gebäude zu erfahren, ist die Einsicht in die jeweilige Bauordnung des betreffenden Bundeslandes unbedingt erforderlich. Bauämter geben natürlich ebenfalls Auskunft.
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