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Berechnung der Grunderwerbsteuer am Beispiel

Wer ein Grundstück käuflich erwirbt, ist laut Grunderwerbssteuergesetz dazu verpflichtet, hierfür die Grunderwerbssteuer zu entrichten.



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hausfinanzierung-caAlles, was zum Grundstück gehört bzw. all die Dinge, die fest mit dem Grund und Boden verbunden sind, werden in die Berechnungen mit eingezogen. Dementsprechend zählt auch ein Gebäude, das sich auf dem betreffenden Gelände befindet, dazu.

Aktuell beträgt der Steuersatz noch 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. (Die Bemessungsgrundlage ist dabei der tatsächliche Grundstückspreis.) Jedoch wurde der Satz in einigen Bundesländern zum 1. Januar 2011 auf 4,5 Prozent erhöht. Eine weitere Erhöhung in einigen Bundesländern auf 5 Prozent ist zum Januar 2012 geplant.

Interessant für Grundstückskäufer ist auch, dass die Grunderwerbssteuer nicht nur für den Preis des Grundstücks allein, sondern für die gesamte Summe entrichtet werden muss.

Ein erheblicher Kostenfaktor

Im Umkehrschluss heißt das Folgendes: Ein Käufer, der ein Grundstück gekauft hat, auf dem noch kein Gebäude errichtet war, zahlt nur für das Grundstück die Grunderwerbssteuer. Selbst dann, wenn er erst später ein Haus darauf baut. Für den Fall, dass beim Grundstückskauf bereits geplant bzw. vertraglich festgehalten ist, dass der Bau eines ...



Hauses geplant und die Bauplanungen unmittelbar vom Grundstückserwerb abhängig sind, so ist auch in diesem Fall die Grunderwerbssteuer für die Gesamtsumme zu bezahlen.

Der Käufer ist überdies per Gesetz dazu verpflichtet, den Preis innerhalb von vier Wochen zu zahlen. Im Anschluss daran stellt das Finanzamt eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, sodass einer Eintragung ins Grundbuch nichts mehr im Wege steht.

Ein Rechenbeispiel

Wenn der Wert eines Grundstücks 100.000 Euro beträgt, so waren bisher – ein Steuersatz von 3,5 Prozent vorausgesetzt – 3.500 Euro Grunderwerbssteuer fällig. In Anlehnung an die Erhöhung des Steuersatzes auf 4,5 Prozent beträgt die Grunderwerbssteuer in diesen Regionen jeweils 4.500 Euro.

Häufig wird die Grunderwerbssteuer übrigens mit der Grundsteuer verwechselt. Allerdings gibt es diesbezüglich unter anderem einen gravierenden Unterschied: Die Grundsteuer vom Grundstück fällt regelmäßig an, wohingegen die Grunderwerbssteuer nur einmalig, und zwar beim Erwerb des Grundstücks, zu entrichten ist.