Wohnung streichen bei Auszug?
Ob man eine Wohnung streichen muss, wenn man aus ihr auszieht, richtet sich nach der im Mietvertrag ...vereinbarten Klausel.
Schönheitsreparaturen sind laut Gesetz Sache des Vermieters. Nur wenn im Vertrag ausdrücklich vermerkt ist, dass diese vom Mieter auszuführen sind, muss er dies auch tun.
Was ist unter Schönheitsreparaturen zu verstehen?
Unter Schönheitsreparaturen oder einer Renovierung versteht man alles, was sich beim normalen Wohnen im Laufe der Zeit abgenutzt hat und mit Farbe, Tapete oder Gips erneuert werden kann. Wer diese Klausel also unterschrieben hat, muss Wände und Decken tapezieren, Wände und Decken anstreichen und kalken und sogar Heizkörper und Heizungsrohre, Türen innerhalb der Wohnung und auch Fensterrahmen innen streichen. Das Auswechseln von Teppichböden oder Parkettfußböden abzuschleifen und zu versiegeln gehört nicht dazu. Man sollte nicht mehr dieser Reparaturen durchführen, als man selbst abgewohnt hat. Komplette Wohnungserneuerungen, also Regelungen, die dem Mieter zu umfangreiche Arbeiten aufbürden, sind stets unwirksam.
Viele gute Informationen bietet die Broschüre des Deutschen Mieterbundes „Geld sparen beim Umzug“.
Nicht jede Klausel zu Schönheitsreparaturen ist wirksam
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zahlreiche Urteile gefällt, in ...
denen die Ansprüche der Vermieter zurückgestutzt wurden. In der Regel muss sich der Vermieter um den Erhalt der Wohnung kümmern. In den meisten Mietverträgen wird die Pflicht aber auf die Mieter abgewälzt. Es muss aber nur renoviert werden, wenn die Regelung im Mietvertrag gültig ist. Ohne die Regelung im Mietvertrag gilt § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches und der besagt, dass der Vermieter in der Pflicht ist.
Schönheitsreparaturen dürfen nach der neuesten Gesetzgebung nicht nach starren Fristen gefordert werden. Sie müssen dem tatsächlichen Renovierungsbedarf entsprechen. Küchen und Bäder sind etwa alle drei Jahre zu streichen, Wohnzimmer, Schlafzimmer und Flure alle 5 Jahre und Nebenräume alle 7 Jahre. Verlangt ein Vermieter die Renovierung vor Ablauf der Fristen, muss er nachweisen, dass sie renovierungsbedürftig sind.
Kann Kaution einbehalten werden?
Das ist abhängig von der Klausel im Mietvertrag. Steht eine gültige Klausel im Vertrag, muss renoviert werden. Wenn der Mieter das nicht tut, kann der Vermieter einen Maler damit beauftragen und die Rechnung von der Kaution abziehen. Ist die Klausel unwirksam, darf der Vermieter das nicht. Das Problem dabei ist, dass es viele Vermieter trotzdem tun. Will man sein Recht, muss vor Gericht die Kaution eingeklagt werden. Davor schrecken viele Mieter zurück, obwohl sie im Recht sind.
Wann muss der Mieter Schadensersatz zahlen?
Nicht unter Schönheitsreparaturen fallen beispielsweise Rotweinflecken auf hellen Teppichen, Bohrlöcher im Parkett, Sprünge im Emaille des Waschbeckens und Kratzspuren von Haustieren im Parkett. Bei diesen Mängeln kann der Vermieter Schadensanspruch verlangen. Wenn man Glück hat, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Mieters die Kosten.
Hilfe vom Mieterbund
Wer sich nicht sicher ist, ob die Klauseln in seinem Mietvertrag rechtens sind und wer nicht weiß, ob er nun renovieren muss, kann sich mit seinem Mietvertrag an den Mieterbund wenden. Dort muss man allerdings Mitglied sein, um die Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Das beinhaltet natürlich auch die Zahlung eines Mitgliederbeitrages.
Weiterführende Informationen