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Hausschwamm - besteht eine Meldepflicht?

Der Befall mit Hausschwamm kann den totalen Zerfall eines Gebäudes nach sich ziehen. Der Echte Hausschwamm ...



ist hauptsächlich an verbautem Holz zu finden.

ImageGrundvoraussetzung für das Gedeihen des Hausschwamms ist ein feuchtes und nicht zu kühles Klima.

Leider ist genau dieses an modernen Gebäuden recht häufig zu finden.

Der Hausschwamm ist sehr tückisch. Man bemerkt einen Befall jahrelang überhaupt nicht. Treten die ersten Hinweise außen am Holz auf, dann kann man davon ausgehen, dass das Holz im Inneren bereits zerstört ist.

Muss das Auftreten von Hausschwamm gemeldet werden?

Die Regelungen bezüglich einer Meldepflicht bei Hausschwamm sind in  Deutschland nicht einheitlich geregelt. In vielen Bundesländern gilt der Hausschwamm als schwerer Baumangel und muss umgehend zur Anzeige gebracht werden. Eine Anzeigepflicht bei Auftreten von Hausschwamm besteht demnach in:

Hamburg
Hessen
Saarland
Sachsen
Thüringen

Bis vor einigen Jahren bestand eine Meldepflicht für Hausschwamm in fast allen Bundesländern. Diese wurde allerdings in den meisten Ländern wieder abgeschafft.

Ob man in einem Bundesland lebt, wo man den Hausschwamm melden muss oder nicht, lässt sich am besten durch einen Anruf ...



bei der Gemeindeverwaltung klären, die zudem sogleich den richtigen Ansprechpartner nennen kann.

Die Bekämpfung von Hausschwamm

Wird ein Befall von Hausschwamm festgestellt, muss unbedingt ein Sachkundiger hinzugezogen werden. Es müssen entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden, deren Grundlage die DIN 68800 bildet. Dazu entnimmt der Sachkundige dem WTA-Merkblatt Der Echte Hausschwamm Empfehlungen zur Sanierung des befallenen Holzes.

Die Bekämpfung des Hausschwammes ist eine langwierige und umfangreiche Angelegenheit. Die erste Maßnahme ist die Trockenlegung des Mauerwerkes und der Holzkonstruktion. Dieser Vorgang umfasst eine Reihe von verschiedenen Handlungen. Da zuerst einmal an die befallenen Stellen herangekommen werden muss, wird der Putz abgeschlagen.

Fugen müssen ausgekratzt werden und ist man an die Holzkonstruktion mit dem Hausschwamm herangekommen, muss das Holz ausgeschnitten werden. Das Ausschneiden muss sehr großflächig erfolgen. Ein Fachmann hält zumeist rundherum einen Abstand zum befallenen Holz von mindestens 1 Meter ein.

Wurden alle von außen ersichtlichen Stellen behandelt, geht es an die Behandlung im Inneren des Holzes. Dazu wird ein Holzschutzmittel, welches von der Bauaufsicht zugelassen wurde, in das Innere des Holzes eingebracht. Zuletzt muss das Mauerwerk abgeflammt werden, denn auch daran können sich die Pilzsporen lange Jahre halten und einen erneuten Befall auslösen.

Die drastische Bekämpfung von Hausschwamm durch das Austauschen des befallenen Mauerwerks

Eine nachhaltige, aber ebenfalls sehr kostspielige Maßnahme im Kampf gegen den Hausschwamm ist der gesamte Abbruch des befallenen Mauerwerks und die anschließende Neuerrichtung. Je nach Stärke des Befalls ist dies ein immenser Aufwand, der aber erfolgversprechend ist.

Damit kann praktisch keine noch so kleine Pilzspore zurückbleiben. Für das neue Mauerwerk darf nur Holz verwendet werden, welches entsprechend vorbehandelt ist.

Für eine gute Durchlüftung zu sorgen, reicht beim Hausschwamm nicht aus. Bestehen die idealen Lebensbedingungen nicht mehr, wächst der Schwamm zwar nicht weiter, allerdings bleibt er im Holz. Sobald wieder die entsprechenden Bedingungen herrschen, bricht er erneut aus.

Daher sollte auch in nicht meldepflichtigen Bundesländern immer der Kampf gegen den Hausschwamm durch einen Sachkundigen aufgenommen werden. Es ist ja schließlich das eigene Haus, das durch den Hausschwamm zerstört werden kann.