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Mietnachlass bei Schimmel möglich?

Schimmel ist heute eine häufige Erscheinung in Wohnungen. Hat man Schimmel festgestellt, kommt als nächstes in der ...



Regel der Gedanke, dass man nunmehr keinesfalls die gesamte Miete zahlen will.

schimmel-fenster_flImmerhin stellt Schimmel einen erheblichen Mietmangel dar, zumal er ebenfalls gesundheitsgefährdend ist.

Dementsprechend wird der Ruf nach einem Mietnachlass laut. Diesen kann man vornehmen, man muss allerdings einige Regeln beachten.

Wie geht das - ein Mietnachlass bei Schimmel?

Nach der Feststellung von Schimmelbefall muss umgehend gehandelt werden. Das bedeutet zum einen, dass man schnellstmöglich geeignete Maßnahmen gegen den Schimmel ergreifen muss und zum anderen, dass man dem Vermieter zeitnah bekannt gibt, einen Mietnachlass bei Schimmel durchführen zu wollen.

Man muss unverzüglich dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass Schimmel aufgetreten ist. Das ist unabhängig davon, ob man einen Mietnachlass in Erwägung zieht oder nicht. Schimmel schadet auf Dauer nicht nur der Gesundheit des Menschen, er kann ebenfalls zu Schäden an der Bausubstanz führen.

Schon aus diesem Grund muss der Vermieter benachrichtigt werden, da es sich um sein Eigentum handelt. Zudem ist es normalerweise im Interesse von Mieter und Vermieter, dass ...



der Schimmel schnell bekämpft wird, deshalb sollte man dem Vermieter sofort das Auftreten von Schimmel melden.

Das Schreiben an den Vermieter mit der genauen Schilderung, wo Schimmel aufgetreten ist und in welcher Größe, sowie der Mitteilung, dass nunmehr aufgrund dessen ein Mietnachlass geltend gemacht wird und der Vermieter bis zu einem gewissen Zeitpunkt die Möglichkeit erhält, den Schimmel zu beseitigen, sollte entweder persönlich beim Vermieter abgegeben oder per Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden, damit man einen Nachweis der Zustellung in der Hand hat.

Nunmehr kann man seinen Mietnachlass durchführen und abwarten, was von Seiten des Vermieters passiert. Der Mietnachlass allein ist bereits bei vielen Vermietern Grund genug zu handeln. Passiert nichts, hat man als Mieter das Recht, auf eigene Kosten eine Beseitigung des Schimmels vornehmen zu lassen und diese Kosten dann vom Vermieter zurückzufordern.

Wie hoch darf der Mietnachlass ausfallen?

Im Mietrecht gibt es eine Tabelle, die man für einen Mietnachlass zu Rate ziehen kann. Diese findet man im Internet. In ihr wurden viele Fallbeispiele aus der Praxis der Gerichte zusammengefasst und verschiedene Werte ermittelt, in welcher Höhe man einen Mietnachlass vornehmen kann.miete-recht_fl

Kann man etwa einen Kellerraum nicht nutzen, darf man einen Mietnachlass von 3 bis 5 Prozent vornehmen. Ist jedoch die ganze Wohnung verschimmelt und es tritt massiv Feuchtigkeit auf, ist ein Mietnachlass bis zu über 90 Prozent möglich.

Will man wissen, wie viel Mietnachlass man geltend machen kann, ruft man die Mietminderungstabelle auf und sucht sich ein entsprechendes Stichwort. Darauf basierend kann man den eigenen Mietnachlass vornehmen. Es ist sinnvoll, im Schreiben an den Vermieter mitzuteilen, auf welcher Grundlage man den Mietnachlass berechnet hat. Deshalb sollte man immer den Prozentsatz inklusive Quelle desselben und zugleich den ausgerechneten Betrag im Schreiben unterbringen.

Der Mietnachlass ist durchgesetzt – wie geht es weiter?

Der Großteil der Vermieter setzt sich unverzüglich mit seinem Mieter in Verbindung und will den Schimmel beseitigen. Man sollte allerdings bis zur vollständigen Beseitigung an seinem Mietnachlass festhalten.

Es gibt nämlich auch Vermieter, die versprechen, eine Firma zu beauftragen und man könne doch nun die fehlende Miete für diesen Monat nachzahlen, und dann passiert erst sehr viel später etwas.

Es kommen unendlich viele Fallkonstellationen vor. Als Mieter sollte man zudem ansprechen, dass die oberflächliche Beseitigung nicht ausreichend ist, sondern die Ursache gefunden werden muss. Ein Sachverständiger sollte bei Schimmel eingeschaltet werden.