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Mietsenkung bei Schimmel nötig?

Einer der häufigsten Mietmängel der Zeit ist Schimmel. Die neuen Baumaterialien halten zwar alles schön dicht, leider ...



funktioniert aber dann auch der Luftaustausch in der Wohnung nicht mehr reibungslos und es kommt zu Schimmelbildung.

schimmel3_flDeshalb ist es üblich, heute mit dem Mietvertrag zugleich eine Information zum richtigen Lüften zu erhalten, trotzdem kann man Schimmel nicht immer verhindern.

Schimmel ist nicht nur ein Mangel, bei dem man die Wohnung eingeschränkt nutzen kann, er ist eine potentielle Gefahr für die Gesundheit. Darum muss bei einem Schimmelbefall unbedingt gehandelt werden. Neben der Beseitigung des Schimmels ist man ebenfalls nicht dazu gezwungen, während der Zeit bis dorthin, mit diesem zu leben, zumindest nicht ohne Konsequenzen.

Man kann bei Schimmel eine Mietsenkung durchführen. Vielfach dient die Mietsenkung auch dafür, dem Vermieter zu verdeutlichen, dass hier dringend etwas getan werden muss.

Wie hoch darf die Mietsenkung sein?

Dass man eine Mietsenkung wegen Schimmel vornehmen kann, ist klar, doch wie hoch darf sie ausfallen? Man kann nicht einfach sagen, ich bezahle jetzt nur noch die Hälfte der Miete oder ein Dreiviertel, es gibt bestimmte Sätze, ...



die sich zum Großteil aus Gerichtsurteilen ableiten. Mietsenkungen wegen Schimmel sind seit Jahren Thema bei Gericht, etliche Urteile sind ergangen.

Daraus wurden Mittelwerte errechnet, die man in der Mietminderungstabelle nachlesen kann. Die dort angegebenen Werte gelten als Richtwerte und werden sowohl von den Gerichten wie auch den Rechtsanwälten als Grundlage genommen.

Man selbst kann die Mietminderungstabelle im Internet finden und nach einem auf sich passenden Fall durchforsten. Hat man diesen gefunden, nimmt man den dahinter stehenden Prozentsatz und errechnet den darauf entfallenden Wert auf die Nettokaltmiete. Das ist ganz wichtig.

Eine Mietsenkung darf lediglich auf die Kaltmiete erfolgen. Die Betriebskostenvorauszahlung bleibt unberührt. Hernach zieht man den errechneten Wert von der Kaltmiete ab und auf dieses Ergebnis kommt nunmehr wieder die Betriebskostenvorauszahlung. Zu guter Letzt hat man den Betrag ermittelt, den man mit der Mietsenkung zu zahlen hat.

Muss ich meinen Vermieter von der Mietsenkung in Kenntnis setzen oder zahle ich einfach weniger Miete?miete-recht_fl

Der Vermieter muss unbedingt schriftlich über die Mietsenkung informiert werden. Dem Vermieter muss die Möglichkeit eingeräumt werden, die Ursache der Mietsenkung – in diesem Falle den Schimmel – beseitigen zu können.

Bei Schimmel muss immer der Vermieter in Kenntnis gesetzt werden, egal ob man eine Mietsenkung machen möchte oder nicht. Der Schimmel ist gefährlich für die Gesundheit und für die Bausubstanz des Gebäudes, darum muss der Vermieter eingreifen können und das kann er nur, wenn er weiß, dass Schimmel aufgetreten ist.

Wie lange besteht das Recht auf eine Mietsenkung?

Die Mietsenkung wird solange aufrechterhalten, bis der Schimmel endgültig beseitigt wurde. Endgültig heißt in dem Zusammenhang, dass zumindest die sichtbaren Schimmelflecken an der Wand weg sein müssen, noch besser ist es natürlich, wurde sogleich die Ursache des Schimmels mitbehoben, da es ansonsten immer wieder zu einem erneuten Befall kommt.

Im Allgemeinen wird geraten, einen Sachverständigen hinzuziehen, um die Art des Schimmelpilzes festzustellen und auf diesem Wissen denselben dauerhaft beseitigen zu können. Die Beauftragung eines Sachverständigen ist aber häufig ein Streitthema unter den betroffenen Parteien.

Wie lange man deshalb die Mietsenkung durchführt, ist einem selbst überlassen. Jedoch sollte man auf alle Fälle solange die geringere Miete zahlen, bis der Schimmel zumindest beseitigt wurde. Besser ist aber auf jeden Fall auch die Beseitigung der Ursache.