Schimmel in der Mietwohnung - Mietminderung möglich?
Als Mieter kennt man häufig dieses Problem: Plötzlich findet man graue Stellen an der ...Wand und irgendwie riecht es auch muffig, klarer Fall von Schimmel.
Natürlich ist der Ärger jetzt groß.
Man weiß, dass von Schimmel eine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier ausgeht und überhaupt ist man nun nicht mehr bereit, die volle Miete zu zahlen, also wird kurzerhand eine Mietminderung vorgenommen.
Aber geht das denn so einfach? Was muss man bei einer Mietminderung beachten? Und wie hoch darf diese bei Schimmel sein? Das sind alles Fragen, die man sich vorher stellen sollte, denn eine Mietminderung muss berechtigt sein, sonst muss man bald alles an den Vermieter nachzahlen.
Ist eine Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung möglich?
Grundsätzlich kann man darauf mit einem Ja antworten. Es gibt inzwischen verschiedene Urteile, die den Schimmel in der Wohnung als Hauptthema haben. Allerdings fallen diese recht unterschiedlich aus, da es zum einen darum geht, welcher Raum befallen ist und zum anderen in welchem Maße.
Stellt man etwa Schimmel im Keller fest und kann diesen deshalb nicht seiner ...
Bestimmung gemäß nutzen, gibt es lediglich eine Mietminderung von 3 bis 5 Prozent. In der Wohnung dagegen beginnt die Mietminderung durch Schimmel bei einem Satz von 10 Prozent und geht bis hin zu 80 Prozent, wobei die 80 Prozent auf eine Wohnung zutreffen, die aufgrund des Schimmelbefalls gar nicht mehr bewohnt werden dürfte.
Hier muss überall in der Wohnung Schimmel zu finden sein und man muss die Feuchtigkeit förmlich spüren.
Wie hoch kann man die Mietminderung ansetzen?
Natürlich lässt sich an dieser Stelle pauschal dazu keine Aussage treffen, es kommt immer auf die Gesamtumstände an. Hat man Schimmel in der Wohnung gefunden, hilft ein Blick ins Internet. Es gibt eine Tabelle rund um das Thema Mietminderung.
Diese kann man im Internet einsehen und einen zu seinem Fall passenden Satz heraussuchen. Hierbei sollte man versuchen, objektiv zu sein. Es ist völlig unangebracht wegen einem Schimmelfleck, der die Größe eines 1-Euro-Stückes hat, gleich die Miete um 50 Prozent zu mindern. Dieses Vorgehen ist von Vornherein zum Scheitern verurteilt und endet nur mit noch mehr Ärger, Frust und Geld.
Wie führe ich eine Mietminderung korrekt durch?
Viele denken, man kann eine Mietminderung einfach so durchsetzen, in dem man zur nächsten Fälligkeit der Miete weniger Geld überweist, derart leicht ist es aber nicht. Der Vermieter muss selbstverständlich über die Mietminderung und deren Ursache in Kenntnis gesetzt werden.
Der Vermieter hat das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist den Schimmel zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen. Gleichzeitig hat natürlich der Mieter das Recht, die Beseitigung des Schimmels zu verlangen. Bleibt der Vermieter während der gesetzten Frist untätig, kann der Mieter selbst zur Tat schreiten und den Schimmel beseitigen lassen. Die Kosten haben in den meisten Fällen der Vermieter zu tragen.
Der erste Schritt bei der Durchführung einer Mietminderung sollte deshalb sein, einen Brief an den Vermieter aufzusetzen, der unter anderem folgende Punkte beinhaltet:
wo sich der Schimmel befindet
in welchem Ausmaß sich der Schimmel äußert
in welcher Höhe man eine Mietminderung geltend macht (am besten in Prozent und in der daraus resultierenden Höhe in Euro)
ab wann die Mietminderung durchgeführt wird
welche Zeit dem Vermieter zum Beseitigen des Schimmels bleibt
und dass man danach selber auf Kosten des Vermieters für die Beseitigung des Schimmels sorgt.
Um auf Nummer sicher zu gehen, wird dieses Schreiben per Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter versandt. So hat man Gewissheit, dass das Schreiben angekommen ist und man seine Mietminderung durchsetzen kann. Allerdings muss man natürlich im Gegenzug dem Vermieter die Möglichkeit einräumen, den Schimmel zu beseitigen.
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