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Stellt Schimmel einen Mietmangel dar?

Schimmel tritt sehr häufig in Wohnungen auf. Nach Schätzungen sind rund 15 Millionen Menschen in ihrer ...



Wohnung davon betroffen.

schimmel3_flDas ist der Grund dafür, dass sich heute viele Menschen fragen, ob Schimmel eigentlich ein Mietmangel ist.

Es gibt kaum eine Wohnung, in der man nicht auf eine Stelle trifft, die Schimmel aufweist und seien es nur die Dichtungen am Fenster im Badezimmer. Grundsätzlich stellt jeder Schimmelbefall einen Mietmangel dar und zwar deshalb, weil Schimmel gleichzeitig eine Gefahr für die Gesundheit ist.

Man muss allerdings abwägen, ob man nun gleich große Wellen beim Vermieter schlagen muss oder ob man damit leben kann. Aus der oben genannten Zahl erkennt man, dass es doch eine große Anzahl von Menschen geben muss, die mit Schimmel in der Wohnung zurechtkommen und obwohl Schimmel ein Mietmangel ist, bedeutet dies nicht, dass jeder darauf pocht, dass dieser Mangel abgestellt wird.

Massiver Schimmelbefall ist nicht selten der Grund dafür, dass die Bewohner einer Wohnung an Asthma oder anderen Krankheiten leiden, aber natürlich ist nicht jeder sofort mit gefährlichen Krankheiten bedroht, hat er Schimmel in seiner Wohnung festgestellt.




style="font-weight: bold;" />Wann ist Schimmel ein wirklicher Mietmangel und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

Sind große Flächen von Schimmel befallen, riecht es muffig und ist der Schimmel unübersehbar, dann muss der Vermieter unbedingt informiert werden. Ob es sich nunmehr um einen Mietmangel handelt, kann erst im Nachhinein festgestellt werden.

Das orientiert sich an der Ursache des Schimmels. Liegt das Verschulden eindeutig beim Mieter, dann liegt kein Mietmangel vor und demzufolge kann keine Minderung der Miete durchgesetzt werden.

Eindeutig handelt es sich bei Schimmel um einen Mietmangel, wenn das Gebäude die Bildung von Schimmel begünstigt. Ist zum Beispiel die Dämmung unzureichend oder veraltet, bildet sich früher oder später meistens Schimmel.

Die Schuld liegt beim Vermieter, daraus ergibt sich ein Mietmangel, den der Vermieter abzustellen hat. Dafür muss dem Vermieter eine angemessene Zeitspanne eingeräumt werden. Drei Monate sind hier üblich, zumindest wenn es sich um einen Befall mit Schimmel handelt, der nicht mit einer massiven Gefährdung der Gesundheit einhergeht. Das ist etwa der Fall, ist im jedem Raum Schimmel und ist die Wohnung insgesamt feucht.miete-recht_fl

Zeichnet sich ab, dass dem Schimmel nur durch eine Komplettsanierung beizukommen ist, sollte man einen Umzug in Erwägung ziehen. Hier ist nicht davon auszugehen, dass der Mietmangel in naher Zukunft behoben ist. Die Gefahr für die Gesundheit ist zu groß. Man kann sogar ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Wohnung kündigen.

Bevor es aber zu solch drastischen Maßnahmen kommt (ein solcher Befall mit Schimmel ist zum Glück recht selten!), entscheiden sich die meisten für eine Mietminderung. Hier gibt es verschiedene Sätze, die man in der Mietminderungstabelle nachlesen kann.

Eine Mietminderung muss man dem Vermieter schriftlich mitteilen, eine Zustimmung ist aber nicht erforderlich. Die Mietminderung wird solange aufrechterhalten, bis der Mangel – sprich der Schimmel – beseitigt wurde.

Dass Schimmel ein Mietmangel ist, wurde nunmehr hinreichend beleuchtet. Nun stellt sich aber die Frage, wann ist der Schimmel endgültig als Mietmangel beseitigt? Diese Frage ist gar nicht leicht zu beantworten. Im Grunde genommen wurde der Schimmel erst besiegt, wenn ihm jegliche Wachstumsgrundlage entzogen wurde.

Das wiederum bedeutet, dass es nicht ausreichend ist, wurde der Schimmel auf den Wänden beseitigt. Die Ursache für die Schimmelbildung liegt oft viel tiefer und muss gefunden werden, sonst tritt dieser Mietmangel immer wieder auf.