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Schimmelentfernung an der Wand & Tapete - Kosten & Dauer

Wenn sich in einer Wohnung an der Wand und der Tapete ...



Schimmel gebildet hat, ist eines sehr wichtig zu berücksichtigen: der Schimmel muss komplett weg.

schimmel4_flMit einer oberflächlichen Behandlung allerdings ist der Erfolg meist nur von kurzer Dauer.

Der Schimmel kommt immer wieder.

Vor allem wenn man mit Schimmelmitteln aus dem Supermarkt an den Schimmel heran geht, ist der Erfolg nur von sehr kurzer Dauer. Es gibt für weniger als fünf Euro im Supermarkt oder Discounter Schimmelmittel, die einfach auf die Wand gesprüht werden können. Das kann auch auf der Tapete geschehen. Nach einer kurzen Einwirkzeit kann man den Schimmel einfach mit einem Tuch abwischen.

Allerdings muss man dabei darauf achten, dass keine Bleichmittel im Schimmelmittel enthalten sind, da sie die Wand und damit auch die Tapete ausbleichen würden. Wie aber mehrfach erwähnt, ist diese Methode nicht besonders gut geeignet, da in der Regel bereits wenige Wochen später der Schimmel genau an den behandelten Stellen wieder auftritt.

Somit gilt bei der Bekämpfung von Schimmel immer: erst die Ursachen ausfindig machen und dann am besten ...



die Wände komplett renovieren.

Wo kommt der Schimmel her?

Das ist die alles entscheidende Frage, denn Schimmel entsteht nicht mal eben so, sondern hat ganz bestimmte Gründe. Es ist allerdings für den Laien nicht immer einfach, die Ursachen ausfindig zu machen, weshalb es empfehlenswert sein kann, die Wohnung von einem Gutachter untersuchen zu lassen.

Er kann Hinweise darauf geben, ob ein falsches Lüftungs- und Heizverhalten für die Schimmelbildung verantwortlich ist oder ob es bauliche Mängel am Haus sind, die für eine Schimmelbildung sorgen. Aber ganz gleich, welche Ursache vorliegt, um eine Renovierung der Wände kommt man nicht drum herum.

Schritt für Schritt den Schimmel an Wänden und Tapeten entfernen

Bevor der Schimmel an Wänden und Tapeten endgültig entfernt werden kann, sind einige Vorarbeiten erforderlich. Zunächst müssen alle Tapeten gründlich abgelöst werden, da nur so gewährleistet ist, dass die Schimmelsporen nicht hinter der Tapete bleiben und einfach nur übertapeziert werden.

Ist dies der Fall, kann man schon nach wenigen Wochen den Schimmel durch die neue Tapete sehen und auch die gesundheitliche Belastung hat in keiner Weise abgenommen. Ist die Tapete entfernt, hilft ein altes Hausmittel. Mit einem Mischungsverhältnis von 3:1 Wasser und Essig sollte die Wand gewaschen werden.

Diese Lösung sollte anschließend ca. eine halbe Stunde in die Wand einwirken. Alternativ dazu gibt es auch spezielle Mittel zur Beseitigung von Schimmel und vor allem von Schimmelsporen. Dabei gilt es nicht nur die betroffenen Stellen zu behandeln, sondern weiträumig um die Schimmelstelle herum.schimmel2_fl

Im Anschluss sollte eine spezielle Antischimmelfarbe auf die saubere Wand aufgebracht werden. Eine solche Farbe ist im Baumarkt erhältlich. Sie ist um einiges teurer als herkömmliche Innenfarbe, denn für 2,5 Liter muss man mit Kosten um die 25 Euro rechnen.

Dafür bietet eine solche Antischimmelfarbe einen effektiven Schutz gegen die Neubildung von Schimmelflecken. Durch ihre Zusammensetzung ist die Farbe in der Lage, die Neubildung von Schimmel und Bakterien sowie Viren zu unterdrücken. Mikroorganismen haben unter dieser Farbschicht keine Chance zum Überleben, was u.a. darin begründet ist, dass die Feuchtigkeit, die die Entwicklung von Bakterien fördert, durch die Farbe entzogen wird.

Die Farbe wird jeweils nach den Herstellerangaben aufgebracht und muss kräftig durchtrocknen. Erst dann kann die Wand neu tapeziert werden.

Wird neben dieser Behandlung von Wänden und Tapeten auch noch die Ursache für die Schimmelbildung bekämpft, hat man gute Chancen, dass die Wohnung nie wieder von Schimmelpilzen befallen wird.

Kostenübernahme durch den Vermieter

Im Bezug auf die Kosten lässt sich noch sagen, dass in manchen Fällen in einer Mietwohnung auch der Vermieter für die Beseitigung von Schimmelwänden aufkommen muss. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es sich nachweislich um einen baulichen Mangel handelt, der für die Bildung von Schimmel in der Wohnung verantwortlich ist. Dies muss aber dem Vermieter durch den Mieter nachgewiesen werden.