Brandschutztüren - Prüfung & Wartung
Brandschutztüren können Brände nicht verhindern, sie sichern Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt ...von Feuer. Der Einbau dieser Türen ist gesetzlich geregelt und zwar in den jeweiligen Landesbauordnungen bzw. in Sonderbauvorschriften.
Jedes Bundesland hat eine eigene Bauordnung. Es gibt verschiedene Feuerwiderstandsklassen. T30, T60. T90, T120 und T180. Die Zahlen geben die Minuten an, welche die Türen das Eindringen von Feuer (nicht von Rauch) verhindern müssen und sich dabei noch öffnen lassen. Es gibt feuerhemmende Türen, hochfeuerhemmende Türen und feuerbeständige Türen. Die Gebäudenutzung bestimmt die notwendige Feuerwiderstandsklasse. Brandschutztüren können auch rauchdicht sein, müssen es aber nicht.
Prüfung
Brandschutztüren müssen zugelassen sein und zwar vom Deutschen Institut für Bautechnik. Meist bekommt man die Zulassung für 5 Jahre. Man muss einen Antrag stellen, auch auf Verlängerung, wenn nötig. Ohne die Zulassung darf die Tür nicht als Brandschutztür genutzt werden. Das ist auch der Fall, wenn die Zulassung erlischt. Auf den Türen muss dauerhaft ein Schild angebracht sein, dem man die Zulassungsnummer entnehmen kann.
Wer sich damit auskennt, kann die Art der Tür (ein- oder mehrflüglich), wie lange sie ...
feuerhemmend ist, durch wen sie überwacht wird und die Zulassung und die dazu gehörige Nummer erkennen. Die Nummer darf nicht entfernt werden. Die regelmäßigen Prüfungen der Brandschutztüren darf nur von einem Fachmann vorgenommen werden. Ergebnis und Zeitpunkt der Prüfung werden in einem Prüfprotokoll aufgezeichnet und sind beim Betreiber der Tür aufzubewahren. Das Prüfprotokoll ist der Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.
Wartung
Die Wartung von Brandschutztüren ist notwendig, damit diese ihre lebensrettenden Funktionen behält. Die Instandhaltung obliegt dem Eigentümer der Immobilie. Dieser kann die notwendigen Arbeiten zwar selbst ausführen, besser ist allerdings, einen Fachmann damit zu beauftragen. Die Wartung sollte mindestens alle 12 Monate vorgenommen werden. Wenn etwas nicht nach Plan funktioniert, also die Tür sehr schwer geht oder ungewöhnliche Geräusche macht, ist unbedingt ein Fachmann zu Rate zu ziehen.
Wenn man die Brandschutztür nicht regelmäßig wartet, muss man gegenüber Dritten unbegrenzt haften, hat keinen Anspruch auf Gewährleistung, kann von der Baubehörde bis zur Räumung aufgefordert werden und die Feuerversicherung kann erlöschen. Lieferanten von Brandschutztüren übernehmen auch gern die Wartung.
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