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Wärmedämmung

Die Wärmedämmung ist eine entscheidende Baumaßnahme, die nicht nur Ihre künftigen Ausgaben für die Heizung beeinflusst, sondern auch das Wohnklima.

Wärmedämmung hat heute einen hohen Stellenwert, bewirkt nicht nur durch gestiegenes Umweltbewusstsein, sondern auch durch ständig steigende Energiepreise.

Durch die Dämmung werden gut Wärme leitende Baustoffe wie Stahl und Beton, Glas und Natursteine daran gehindert, Wärme von den inneren beheizten Seiten an die Außenseiten abzugeben, wo die Energie nicht hinfließen soll. Ein wichtiger Gesichtspunkt bei jeder Dämmung die Vermeidung von Wärmebrücken (meist fälschlich Kältebrücken genannt).

Bei einer nachträglich durchgeführten Wärmedämmung im selbst genutzten Haus sind in der Regel die Dämmung im Bereich Fassade und Dach, also der Außenhaut des Gebäudes, die Heizung und die Fenster betroffen. Ob die nachträgliche Dämmung sich lohnt, kann berechnet werden: Nach Ermittlung der gegebenen Energiewerte werden die Dämmmaßnahmen geplant und die zu erwarten Kosten ermittelt. Diese Kosten könnten sich übrigens durch staatliche Förderungen erheblich verringern, es gibt aus mehreren Töpfen Geld für dämmwillige Hauseigentümer. Die Kosten des Energieverbrauchs nach Dämmung abgezogen vom jetzigen Energieverbrauch ergeben die zu erwartende Ersparnis, diese kann nun zur  Investition in die Dämmmaßnahmen ins Verhältnis gesetzt werden.

Die gesetzlichen Vorschriften

Bei jeder Maßnahme, die eine nachträgliche Wärmedämmung ausdrücklich zum Ziel hat, sind die Vorschriften der EnEV  (Energieeinsparverordnung) zu beachten, bei Heizungsanlagen zusätzlich die 1. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung), Ihr Fachbetrieb wird Sie beraten.
Führen Sie andere Ausbauten am Haus durch, können alle Arbeiten an den Außenwänden, an Fenstern, Außentüren, Dach oder Wänden und Decken, die gegen unbeheizte Flächen gehen, Wärmedämmmaßnahmen nach der EnEV erfordern, im Zweifelsfall informieren Sie sich bitte.
Mitunter hört man von gesetzlichen Pflichten, die alle Eigenheimbesitzer treffen, auch wenn diese eigentlich keine Dämmmaßnahmen durchführen wollen.

Hier die gesetzliche Regelung im Überblick: § 10 EnEV sieht gewisse Nachrüstpflichten für alle Hausbesitzer vor, diese betreffen vor allem den Austausch sehr alter Heizungen und die Dämmung von Heizleitungen. Auch eine Dämmpflicht für nicht begehbare, aber zugängliche Geschossdecken (gemeint sind ungenutzte Dachböden) gibt es bereits, sie ist auch erfüllt, wenn das Dach gedämmt wird.
Jetzt betrifft diese Pflicht auch Geschossdecken und Dächer, die sich unter beziehungsweise über einem genutzten Dachboden befinden, bis zum 31.12.2011 ist hier eine Dämmung einzubringen.
Wenn weder die Decke Ihres obersten Geschosses noch das Dach bisher gedämmt sind, müssen Sie dieses Jahr tätig werden.

Ansonsten gibt es für Eigenheimbesitzer noch keine Pflicht, in Richtung Wärmedämmung tätig zu werden, wenn überhaupt keine Baumaßnahmen geplant sind.

Wenn keine Baumaßnahmen durchgeführt werden, braucht ein Gebäude grundsätzlich auch keinen Energieausweis, sobald ein Haus allerdings verkauft oder vermietet werden soll, muss ein Energieausweis erstellt werden.

Auch wenn Eigenheimbesitzer von Gesetz nicht zur bestmöglichen Dämmung gezwungen werden, ist diese wegen der Energiekostenersparnis, des gesteigerten Wohnwertes und aus Umweltschutzgesichtspunkten ein erstrebenswertes Ziel.
 

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