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Praktiker: Rabattaktion wird fortgesetzt Praktiker wirft Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Kirkel, 19. Januar 2005. Die Praktiker AG hält die heute auf Antrag der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Zweigstelle Hamburg) ergangene einstweilige Verfügung des Landgerichts Saarbrücken für in der Sache haltlos und nicht nachvollziehbar. Die Wettbewerbszentrale hatte Praktiker zuvor unterstellt, den Kaufpreis für drei Artikel aus dem eigenen Sortiment in der Woche vor Beginn der laufenden 20-%-igen Rabattaktion heraufgesetzt zu haben.
Richtig ist vielmehr, dass Praktiker im Vorfeld der seit vergangenen Freitag laufenden bundesweiten 20%-Rabattaktion die betreffenden drei Artikel (Erfurt Raufaser-Tapete, Bosch Schlagbohrmaschine,
Somit entbehrt die Forderung nach Einstellung der laufenden Rabattaktion aus Sicht der Praktiker AG jeder sachlichen Grundlage. „Die Vermutung liegt nahe, dass sich die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs im vorliegenden Fall von unserem Wettbewerb hat instrumentalisieren lassen,“ so Wolfgang Werner, Vorstandsvorsitzender der Praktiker AG. „Wir können diese Rechtsauffassung in keiner Weise teilen,“ sagte Werner. „Deshalb werden wir die Vorwürfe sehr sorgfältig prüfen und uns auf juristischem Weg dagegen zur Wehr setzen,“ so Werner. [Quelle: Pressemitteilungen Praktiker, praktiker.de, original] |
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