Was regelt eine Baumschutzverordnung?
In einer Baumschutzverordnung oder Baumschutzsatzung kann eine Stadt oder Gemeinde festlegen, unter welchen Voraussetzungen Privateigentümer auf ihrem Grundstück Bäume fällen dürfen. Hierdurch sollen alte Bäume geschützt werden, die für das Klima und das Stadtbild von Bedeutung sind. Eine Verpflichtung zum Erlassen einer Baumschutzverordnung besteht jedoch nicht, daher ...wird in vielen Städten und Gemeinden darauf verzichtet und auf das Umweltbewusstsein der Bürger vertraut.
Die Regelungen der Baumschutzverordnung
In der Baumschutzverordnung wird gesetzlich verboten, geschützte Bäume
- (1) zu entfernen
- (2) zu zerstören
- (3) zu schädigen
- (4) in ihrem Aufbau wesentlich zu verändern
Nicht betroffen sind Bäume, die in Baumschulen, Obstplantagen und Gärtnereien kultiviert werden. Bei Obstbäumen sind die Regelungen jedoch sehr unterschiedlich, sodass in manchen Gemeinden Obstbäume generell von der Baumschutzverordnung ausgenommen sind, während anderswo nur manche oder sogar alle Obstbaumsorten unter Schutz stehen.
In besonderen Fällen oder bei kranken Bäumen kann jedoch eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die bei der zuständigen Gemeine beantragt werden muss. Die Bewilligung dieses Antrags ist vor einer Fällung eines Baumes unbedingt abzuwarten, denn bei der Verabschiedung einer Baumschutzverordnung kann von der Gemeinde ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro festgelegt werden, das bei Zuwiderhandlung zu zahlen ist. Ebenso kann der Grundstückseigentümer auch bei einer erteilten Ausnahmegenehmigung dazu verpflichtet werden, bei der Fällung eines alten Baumes einen Ersatzbaum zu pflanzen. Eine Umpflanzung eines geschützten Baums ist zum Teil in diesen Satzungen erlaubt, erübrigt sich aber meist, weil sie ohnehin nicht durchführbar ist.
Eine Baumschutzverordnung dient vor allem dem Umweltschutz. Große alte Bäume sorgen für ein gesundes Klima in der Stadt, verringern die Luftverschmutzung und dienen gleichzeitig als Lärmschutz. Vielen wild lebende Tieren wie Vögeln und kleineren Säugetieren bieten die Bäume einen Lebensraum, außerdem spenden sie Schatten und machen die gesamte Stadt zu einem angenehmen und attraktiven Lebensraum. Daher sollten schöne alte Bäume auch dort erhalten bleiben, wo die Gemeinde keine Baumschutzverordnung erlassen hat.
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