Brandschutz
Im Allgemeinen versteht man unter Brandschutz die Ergreifung sämtlicher Maßnahmen, mit denen die Entstehung von einem Brand sowie dessen Ausbreitung vermieden werden kann. Auch Maßnahmen die während eines Brandes ergriffen werden, fallen unter den Oberbegriff Brandschutz.
Unterscheiden muss man dabei den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz. Im gewerblichen wie auch im privaten Bereich spielt vor allem der vorbeugende Brandschutz eine wichtige Rolle, denn es gilt, Brände bereits im Vorfeld ausschließen zu können.
Der vorbeugende Brandschutz
Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich in drei Teilbereiche: baulicher Brandschutz, anlagentechnischer Brandschutz und organisatorischer Brandschutz. Der bauordnungsrechtliche Brandschutz dient in erster Linie dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit.
Die hier zu treffenden Maßnahmen sind aber auch eine wichtige Voraussetzung für eine wirksame Bekämpfung von Bränden. In diesem Bereich gibt es Mindestanforderung, die erfüllt werden müssen, und die sich aus den Länderbauordnungen ergeben. Die Maßnahmen zum baulichen Brandschutz sind sehr vielfältig.
Sie beziehen sich auf die verwendeten Baustoffe und Bauteile in Gebäuden und beziehen sich auch auf Fluchtwege und Löschanlagen, die in Gebäuden untergebracht werden müssen. Der anlagentechnische Brandschutz umfasst die Bevorratung und Versorgung mit Löschwasser sowie mit Brandmeldeanlagen. Gerade letzteres wird zunehmend auch im privaten Bereich immer wichtiger.
Feuermelder sind die wirksamste vorbereitende Brandschutzmaßnahme, die Leben retten kann. Des Weiteren gehört zu diesem Bereich des Brandschutzes das Vorhandensein von automatischen Feuerlöschanlagen, wie z.B. Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Rauchansaugsysteme. Feuerschutztüren, Flucht- und Rettungswege sowie manuell zu bedienen Feuerlöscher sind ebenfalls Brandschutzmaßnahmen im Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes.
Unter dem organisatorischen Brandschutz versteht man z.B. Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte. Dieser Bereich ist vor allem im Gewerbe wichtig und für Gewerbestätten gesetzlich vorgeschrieben.
Daneben gehört auch die Erstellung von Alarmpläne, einer Brandschutzordnung und Brandschutzpläne zum Bereich des organisatorischen Brandschutzes. Daneben fallen auch die Schulung beim Umgang mit brennbaren Stoffen oder Zündquellen sowie das Verhalten im Fall eines Brandes in diesen Bereich.
Der abwehrende Brandschutz
Der abwehrende Brandschutz kommt dann zum Tragen, wenn die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes versagt haben. Hierunter versteht man in erster Linie die Arbeit der Feuerwehr.
Brandschutz ist ein wichtiges Thema. Nicht nur in öffentlichen Gebäuden, sondern auch im eigenen Haus sollte man für Brandschutz sorgen. Dazu gehören ebenso wie Rauchmelder auch Löschdecken und ein Feuerlöscher. Hier erfahren Sie mehr zum vorbeugenden Brandschutz und zur Brandbekämpfung, sowie Informationen zur Brandschutzverordnung.
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