Sicherheitstechnik arrow Brandschutz arrow Informationen arrow Brandschutzverordnung, Brandschutzordnung - Was gibt es zu beachten?
 
Sicherheitstechnik
News und Aktuelles
Impressum
Ratgeber
Informationen
Alarmanlagen
Überwachung
Tresore
Sicherheit im Haus
Brandschutz
Brandschutzverordnung, Brandschutzordnung - Was gibt es zu beachten?
Brandschutz - vorbeugender Brandschutz - Informationen zum Brandschutz

Brandschutzverordnung


Die Brandschutzverordnung ist Teil des Brandschutzgesetzes. Bei der Brandschutzordnung handelt es sich um einen Bestandteil des meist betrieblichen Brandschutzes und sie dient dem Schutz von Personen. Sie wird in drei Ausführungen unterteilt, die sich an verschiedene Personengruppen richten.
Hier werden das richtige Verhalten bei der Entdeckung eines Brandes, die Benachrichtigung und gegebenenfalls auch Rettung gefährdeter anderer Personen, eigenständige Maßnahmen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden sowie auch die Alarmierung der Feuerwehr geregelt.

Teil A

Der erste Teil (Teil A) ist ein Aushang für alle anwesenden Personen innerhalb des jeweiligen Betriebes. Er ist somit für die Mitarbeiter genauso wie auch für etwaige Besucher vorgesehen. Hier handelt es sich um ein rot umrandetes großes Schild, welches für Alle gut sichtbar aufgehängt werden muß. Es erläutert, wie sich jeder bei Entdeckung eines Brandes verhalten sollte (Ruhe bewahren, Feuerwehr rufen, sich und andere in Sicherheit bringen, gegebenenfalls Löschversuche unternehmen).

Teil B

Der zweite Teil (Teil B) richtet sich an Personen, die keine besonderen Brandschutzaufgaben haben, sich aber nicht nur vorrübergehend - wie Besucher - in dem Gebäude aufhalten. Er ist für alle Mitarbeiter relevant. Dieser Teil ist in Form von Broschüren, Arbeitsanweisungen oder ähnlichem zu finden, wobei der notwendige Inhalt vorgeschrieben, die Darreichung im Sinne von Schriftform, grafische Gestaltung etc. freigestellt ist. Er enthält ebenso wie Teil A Anweisungen, denen im Falle eines Brandes zu folgen sind. Diese Arbeitsanweisungen unterscheiden sich im wesentlichen nicht von denen bei Teil A aufgeführten, sind nur meist ein wenig ausführlicher beschrieben. Jedem Mitarbeiter muß zu Beginn seines Arbeitsverhältnisses ein solcher Teil ausgehändigt werden.

Teil C

Der dritte Teil (Teil C) ist hingegen für alle Personen bestimmt, die besondere Brandschutzaufgaben haben, welche über die allgemeinen Pflichten aller hinausgehen. Dies können z.B. Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure oder Fachkräfte für Arbeitsicherheit sein.  Dieser Teil ist komplexer als die Teile A und B und enthält in der Regel Feuerwehr-, Abwasser-, Fluchtweg- und Rettungswegpläne.

von Kerstin Burger

 
< zurück

© 2008 Sicherheit
© 2004-2007 Hausgarten.net - Haftungshinweise
Ratgeber & Service Garten | Haus | Sicherheitstechnik | Forum | Newsletter
Hausgarten.net Kontakt | Impressum | Werbung | Jobs | Sitemap | Presse | Team
Partner Partner ·  Tipps