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Rettungsplan / Fluchtplan - in Öffentlichen Gebäuden und Geschäften
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Rettungsplan / Fluchtplan


Flucht- und Rettungspläne sind vor allem in größeren Betrieben nicht nur sinnvoll sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Sie sind kostengünstige Bestandteile des betrieblichen Brandschutzes um die Sicherheit der Beschäftigten und Besucher zu erhöhen. Gerade auch in öffentlichen Gebäuden mit starkem Durchgangsverkehr wie Schwimmbädern, Krankenhäusern, Hotels, Kaufhäusern u.s.w. bieten solche Pläne auch den Besuchern, die sich in dem Gebäude nicht sehr gut auskennen, eine gewisse Sicherheit, sich in einem Brandfall selbst zu helfen.

Verhalten im Brandfall

Flucht- und Rettungspläne geben genau Auskunft, wie sich die in dem Gebäude befindlichen Personen in einem Alarmfall zu verhalten haben und vor allem wie sie das Gebäude am schnellsten verlassen können. Daher versteht sich von selbst, daß solch ein Plan übersichtlich, groß (von einem üblichen Abstand gut erkennbar), aktuell, genau und an einer Stelle angebracht sein muß, die gut einsehbar ist. In der untersten Ecke hinter Maschinen versteckt bringt so ein Plan gar nichts.

Auf einem Rettungsplan ist immer ein Grundriß des betreffenden Gebäudes zu sehen. Dieser Grundriß sollte zur genauen Darstellung eine Größe von mindestens 1:100 haben. Die Schriftzeichen sollten nicht kleiner als 10mm sein. Vorschrift ist das nicht, jedoch wird hier auch an die Vernunft der Unternehmer appelliert. Sollten in einem Brandfall jedoch Menschen zu Schaden kommen und der Rettungs- und Fluchtplan selber oder auch die darauf befindlichen Zeichen und Schriften zu klein sein kann die Versicherung die finanzielle Übernahme des Schadens ablehnen oder zumindest besteht dann eine Teilschuld des Unternehmers.

Auf dem Grundriß des Fluchtplanes muß der jeweilige Standort ebenso wie der kürzeste Weg ins Freie oder in einen sicheren Gebäudeabschnitt gut erkennbar dargestellt sein. Zudem sollte ein zweiter Rettungsweg angegeben werden, damit das Gebäude nicht zur Falle wird, wenn das Feuer den ersten Weg versperrt. Mit in einer Legende erklärten Symbolen sind manuell zu bedienende Brandmelder, Notruftelefone, Feuerlöscher und ähnliche bei einem dementsprechenden Problem notwendige Dinge eingezeichnet. Neben dem Umriß findet man auch zwei umrandete Kästchen. In dem Einen ist kurz das richtige und notwendige Verhalten im Brandfall, in dem Anderen das Verhalten bei einem Unfall erklärt.
Jeder, der in einem Betrieb arbeitet, sollte den Flucht- und Rettungsplan genau kennen. Bewährt haben sich Übungen damit sich die Wege einprägen, denn im Ernstfall kann man schnell die Orientierung verlieren. Die Wege dürfen nie verstellt oder andersartig blockiert werden. Ist eine Tür des Rettungsweges verschlossen muß gewährleistet sein, daß der Schlüssel steckt und sie dadurch von jedem geöffnet werden kann.

von Kerstin Burger

 
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