Baumhaftung - wer haftet für herabfallende Äste?

falccone

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Hallo,

natürlich das Beheben des Schadens - alles andere ist nicht dein Problem.

Das der Baum morsch ist und weiteren Schaden anrichten kann, ist eine andere Geschichte. Ich würde mich erstmal auf das eine konzentrieren; danach würde ich neu entscheiden.

gruss
falccone
 
  • thomash

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    Bei uns ist vor Jahren eine vereiste Regentonne des Mieters ins unser Gewächshaus gerollt. Bis dies Versicherung gezahlt hatte hat Monate gedauert.

    Lass Dir die Schadensnummer geben und ruf mal selbst die Versicherung an. Das ist einfacher und macht weniger Stress.
     

    feiveline

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    Schick den Kostenvoranschlag oder die Reparaturrechnung per Einschreiben an Deine Nachbarin mit Fristsetzung für die Zahlung (wichtig!)
    Nach Ablauf des Zahlungsziels übergibst Du das an einen Anwalt, Punkt.

    Und von dem blätterlosen Baum und dessen Ästen machst Du ein paar Fotos plus Kopien Deiner Schreiben (inkl. eines Fotos Deines Schadens) und schickst dieses an die Gemeinde.

    Du darfst hier nämlich die zwei unterschiedlichen Sachen nicht vermischen...

    1. Schadensregulierung >> Musst Du selber mit der Nachbarin ggf. unter Zuhilfenahme eines Anwaltes klären.

    2. "Sicherung" des morschen Baumes >> Muss sich die Gemeinde drum kümmern, diese muss/wird den Grundstückseigentümer unter Fristsetzung auffordern den Baum zu sichern, macht er das nicht, wird sie ein Zwangsgeld verhängen.
    Bringt das immer noch nichts, wird sie die Sicherung im Wege der Ersatzvornahme selber regeln..
     
  • feiveline

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    Dass man das scheinbar nicht kann zeigt ja schon die Tatsache, dass sich in den letzten fünf Wochen nichts getan hat.

    Ich vermute auch mittlerweile, dass der Nachbar das seiner Versicherung gar nicht gemeldet hat, sonst hätte der TE mittlerweile längst ein Schreiben (Schadensmeldung) von der Versicherung bekommen.

    Er will das wohl aussitzen und hofft dass der TE nicht "nachsetzt".
     

    falccone

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    sehe ich auch so, aber das mit dem Nachbarn kann man auch zunächst friedlicher regeln.


    Dazu hatte der Verursacher 5 Wochen Zeit - in denen sich aber für den Geschädigten nix getan hat. Ich würde deshalb davon ausgehen, dass der Verursacher/Nachbar kein Interesse an einer schnellen Klärung hat. Von daher muss er mit den Konsequenzen leben.

    falccone
     
  • thomash

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    Es schadet doch nicht einfach nach der Schadensnummer höflich zu fragen und dann die Versicherung selbst anzurufen.

    Ich hab das damals auch so geregelt und dass schlimme war, dass ich bis Ende Mai warten musste bis ich die Trümmer vom Gewächshaus wegräumen konnte und so konnte ich nicht wie geplant das GWH säubern und bepflanzen. Der Schadensverursacher wr aber unschuldig, es war die Versicherung die überlastet war.
     

    funky_k

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    So, habe heute bei der Versicherung nachgefragt.
    Also, mein Nachbar hat auf Anweisung der Hotline den Schaden online gemeldet. Danach passierte 2 Wochen nichts, auf Nachfrage hiess es plötzlich, der Antrag kann wegen fehlender Unterlagen nicht bearbeitet werden. Und die Versicherung hat auch keinen Grund um das von sich aus mitzuteilen. Dann schickte der Nachbar, so c.a vor 2 Wochen die fehlenden Unterlagen nach. Und heute sagt mir die Hotline, "dass der Kollege, der den Fall betreut krank sei, und man den Posteingang der Reihefolge nach abarbeitet, und davon ausgeht, dass die Versicherung sich in diesem Monat wahrscheinlich melden wird." Aha.
    Ich werde jetzt schon einen wirklich freundlichen Brief an die Nachbarin schicken, und als Frist Ende des Monats setzen.
     
    Zuletzt bearbeitet:

    Shantay

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    Also ich würde der Nachbarin jetzt keinen Brief schreiben. Sie hat ja den Schaden gemeldet, einzig die Versicherung ist überlastet, was aber in Anbetracht der Unwetterlage in Deutschland derzeit auch kein Wunder ist... Ich glaube, jede Schadensregulierung dauert im Moment länger als üblich.

    LG Shantay
     

    funky_k

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    So lange hält die Unwetterlage aber noch nicht an. Und im Norden, eigentlich ja garnicht. Und der Baum gehört ja auch nicht der Versicherung, sondern der Nachbarin. Und 8 Wochen sollen nicht genug sein? Das sehe ich glaube ich anders.
     
  • falccone

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    Hallo,

    ich würde es doch machen. Nicht um den Nachbarn eine reinzuwürgen, sondern um einfach irgendetwas in der Hand zu haben, falls es erneut Probleme gibt.

    Getreu dem Sprichwort unseres alten Buchhalters: "Pünktliche Mahnungen zeugen von einer guten Buchhaltung"

    gruss
    falccone
     
  • thomash

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    Wozu Stress mit dem Nachbarn machen, dann geht es doch auch nicht schneller.

    Versicherungen sind bekannt dafür sehr schnell zu reagieren wenn Beiträge nicht bezahlt werden. Wenn Versicherungen zahlen müssn, dann ist ein gewisser Müsiggang bei Versicherungen durchaus nicht selten.
     

    feiveline

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    Der TE hat aber überhaupt keinen "Direktanspruch" gegenüber der Versicherung!

    Ich empfehle hierzu das Studium des § 115 Versicherungsvertragsgesetzes (VVG):

    § 115
    Direktanspruch

    (1) Der Dritte kann seinen Anspruch auf Schadensersatz auch gegen den Versicherer geltend machen,

    1. wenn es sich um eine Haftpflichtversicherung zur Erfüllung einer nach dem Pflichtversicherungsgesetz bestehenden Versicherungspflicht handelt oder
    2. wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist oder ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist oder
    3. wenn der Aufenthalt des Versicherungsnehmers unbekannt ist.
    Quelle: https://dejure.org/gesetze/VVG/115.html

    Keine der dort genannten drei Punkte trifft für diesen Fall zu, somit ist sein Anspruchsgegner der Nachbar, nicht dessen Versicherung!


    (mal sehen was für ein "aber" Dir jetzt einfällt...)
     

    Puglio

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    Grundsätzlich haftet ein Grundstückseigentümer nicht für Schäden, die durch Bäume bei Dritten entstehen. Er haftet nur dann, wenn er schuldhaft unterlässt, die Bäume auf Schäden zu untersuchen. D.h. in der Praxis muss er die Bäume mindestens 1x jährlich einer Sichtkontrolle unterziehen ob sie noch standfest sind oder lose Äste vorhanden sind. Ich kontrolliere aus genau diesem Grund auf meinem Grundstück jedes Jahr die grenznah stehenden großen Bäume.

    In dem geschilderten Fall kann man davon ausgehen, dass der Eigentümer seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, also für die entstandenen Schäden haften muss. Sollte hier niemand zahlen (können), so bliebe ggf. ein Rückgriff auf die für die Gefahrenabwehr zuständige Behörde (Ordnungamt). Deren Aufgabe ist die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Der morsche Baum stellte eine derartige Gefahr da. Sollte die Behörde von dem Zustand des Baumes Kenntnis gehabt und unterlassen haben, gefahrenabwehrend tätig zu werden, stellt dies eine Pflichtverletzung dar, die eine Amtshaftung begründen könnte.

    Btw: die Polizei ist nicht die dafür zuständige Behörde. Sie kann aber, wenn es sich um eine konkrete gegenwärtige Gefahr handelt und die originäre Behörde nicht erreichbar ist, aus eigener Zuständigkeit gefahrenabwehrend tätig werden. Bei mir wurde vor mehreren Jahren in meiner Abwesenheit genau aus diesem Grund ein durch heftigen Sturm umzufallen drohender Baum kurzerhand gefällt. Hat mich übrigens nichts gekostet.



    Gruss

    P.
     

    feiveline

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    Er haftet nur dann, wenn er schuldhaft unterlässt, die Bäume auf Schäden zu untersuchen. D.h. in der Praxis muss er die Bäume mindestens 1x jährlich einer Sichtkontrolle unterziehen ob sie noch standfest sind oder lose Äste vorhanden sind.
    Nichts anderes hab ich gebetsmühlenartig auf den ganzen vorherigen Seiten geschrieben.... :rolleyes: Nur dass nicht er die Bäume kontrollieren darf (außer er ist sachkundig) sondern dass das ein Fachmann machen muss... lies Dir einfach die Links (nochmal) durch...

    Sollte hier niemand zahlen (können), so bliebe ggf. ein Rückgriff auf die für die Gefahrenabwehr zuständige Behörde (Ordnungamt). Deren Aufgabe ist die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Der morsche Baum stellte eine derartige Gefahr da. Sollte die Behörde von dem Zustand des Baumes Kenntnis gehabt und unterlassen haben, gefahrenabwehrend tätig zu werden, stellt dies eine Pflichtverletzung dar, die eine Amtshaftung begründen könnte.
    Nicht bei einem "privaten" Baum, außer sie hätte die Möglichkeit der Ersatzvornahme gehabt.
    Die Zahlungspflicht des "Eigentümers" bleibt in diesem Fall bestehen, da er Kenntnis von den Gefahren hatte. Notfalls haftet er mit seinem privaten Vermögen.
     
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    Puglio

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    Nur dass nicht er die Bäume kontrollieren darf (außer er ist sachkundig) sondern dass das ein Fachmann machen muss... lies Dir einfach die Links (nochmal) durch...

    Nicht bei einem "privaten" Baum, außer sie hätte die Möglichkeit der Ersatzvornahme gehabt.
    Die Zahlungspflicht des "Eigentümers" bleibt in diesem Fall bestehen, da er Kenntnis von den Gefahren hatte. Notfalls haftet er mit seinem privaten Vermögen.

    Ich habe mich nicht durch sämtliche Beiträge durchgekämpft, da es sich zu 90% nur um Vermutungen, nicht aber gesichertes Wissen handelte. Allerdings war mir das BGH-Urteil nicht bekannt. Danke für den Hinweis. Ich werde mir den gesamten Urteilstext mit Leitsätzen besorgen, Zeitungsartikel sind mir in dieser Hinsicht nicht zuverlässig genug.
    Hast du zufällig das Gz.?
    Auch bei einem privaten Baum sind die Ordnungsbehörden gefragt, soweit dieser eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Von den zur Verfügung stehenden Mitteln dürfte die Ersatzvornahme das Mittel der Wahl sein. Und wenn das die Behörde unterlässt, ist sie im Schadensfall in der Haftung.
    Natürlich entbindet das den Eigentümer nicht von seiner Haftung.
    In dem geschilderten Fall ist es ja nur ein Ast und ein Sachschaden, die Gefahr war nicht allzugroß, wäre es aber eine höhere Gefahr gewesen und der Baum hätte jemand erschlagen, kann man sicher sein, dass eine Amtshaftung von Verwaltungsrechtlern und das zwingende Erfordernis der Ersatzvornahme überprüft wird (neben den strafrechtlichen Konsequenzen).

    Gruss

    P.
     
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