es geht um eine vermietete Doppelhaushälfte mit dazugehörigem mitvermietetem Hausgartengrundstück. Die Mieterin möchte vom Vermieter die Hecke geschnitten bekommen. Im Mietvertrag steht unter § 11 Hausgarten: "Die Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung eines Hausgartens trägt der Mieter".
Darunter fällt doch auch der Heckenschnitt oder?
Vielleicht kann mir ja hier jemand die Frage beantworten